Newsticker
- Telekom versorgt jetzt 97 Prozent der Bevölkerung mit 5G
- Telekom: Größtes Funkloch an Deutschlands ICE Strecken verschwindet
- Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidung zu Leerrohrentgelten
- Taylor Swift Fans sorgen für mobilen Datenrekord beim ersten Konzert in Gelsenkirchen
- Umfrage: Ein Viertel der Deutschen sieht stündlich aufs Smartphone
- 1&1 Business-Glasfaseranschlüsse mit höheren Bandbreiten
- HappySIM startet mit 5G-Tarifen im Telefónica-Netz
- O2 Telefónica erreicht 96 Prozent 5G-Versorgung
- M-net erschließt 3.200 Wohnungen des GVW 1899 München mit Glasfaser
- Telekom: Neue MagentaMobil Tarife mit doppeltem Datenvolumen
mobilcom: EU Komission will Online-Shop schließen
Staatliche Beihilfen unter Auflagen genehmigt
14. Juli 2004
Die EU-Kommission hat die von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein gewährte Bürgschaft über 112 Mio. Euro für den Kredit an den Mobilfunkserviceprovider mobilcom als «Umstrukturierungsbeihilfe» genehmigt. Mit der Genehmigung hat die Kommission allerdings die Auflage verbunden, den Online-Shop (www.mobilcom-shop.de) für sieben Monate zu schließen.
Bund und Land hatten dem von einer Insolvenz bedrohten Unternehmen im September und November 2002 Bürgschaften gewährt, um die Kredite des Bankenkonsortiums abzusichern. Während der im September 2002 erhaltene, verbürgte Kredit über 50 Mio. Euro am 21. Januar 2003 als «Rettungsbeihilfe» ohne Auflagen genehmigt worden war, hat die EU-Kommission die Bundes- und Landesbürgschaft für den im Dezember 2002 gewährten Kredit in Höhe von 112 Mio. Euro als «Umstrukturierungsbeihilfe» klassifiziert und mit einer Auflage verbunden. mobilcom hatte die Kredite im September 2003 nach der Sanierung des Unternehmens vollständig zurückgezahlt und die Bürgschaft an Bund und Land zurückgegeben.
«Die Entscheidung ist nach unserer Überzeugung rechtlich nicht haltbar», erklärte Dr. Thorsten Grenz, Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG. «Ich halte es unternehmerisch für widersinnig, einerseits die Bürgschaft als Beihilfe zu genehmigen und andererseits die Fortsetzung des Wiederaufstiegs des Unternehmens zu behindern», so Grenz weiter. Das Unternehmen will nun rechtlich gegen die Auflagen vorgehen. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, bleibt der Online-Shop aber offen.
Bund und Land hatten dem von einer Insolvenz bedrohten Unternehmen im September und November 2002 Bürgschaften gewährt, um die Kredite des Bankenkonsortiums abzusichern. Während der im September 2002 erhaltene, verbürgte Kredit über 50 Mio. Euro am 21. Januar 2003 als «Rettungsbeihilfe» ohne Auflagen genehmigt worden war, hat die EU-Kommission die Bundes- und Landesbürgschaft für den im Dezember 2002 gewährten Kredit in Höhe von 112 Mio. Euro als «Umstrukturierungsbeihilfe» klassifiziert und mit einer Auflage verbunden. mobilcom hatte die Kredite im September 2003 nach der Sanierung des Unternehmens vollständig zurückgezahlt und die Bürgschaft an Bund und Land zurückgegeben.
«Die Entscheidung ist nach unserer Überzeugung rechtlich nicht haltbar», erklärte Dr. Thorsten Grenz, Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG. «Ich halte es unternehmerisch für widersinnig, einerseits die Bürgschaft als Beihilfe zu genehmigen und andererseits die Fortsetzung des Wiederaufstiegs des Unternehmens zu behindern», so Grenz weiter. Das Unternehmen will nun rechtlich gegen die Auflagen vorgehen. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, bleibt der Online-Shop aber offen.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11574.html