mobilcom: EU Komission will Online-Shop schließen

Staatliche Beihilfen unter Auflagen genehmigt

14. Juli 2004
Die EU-Kommission hat die von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein gewährte Bürgschaft über 112 Mio. Euro für den Kredit an den Mobilfunkserviceprovider mobilcom als «Umstrukturierungsbeihilfe» genehmigt. Mit der Genehmigung hat die Kommission allerdings die Auflage verbunden, den Online-Shop (www.mobilcom-shop.de) für sieben Monate zu schließen.

Bund und Land hatten dem von einer Insolvenz bedrohten Unternehmen im September und November 2002 Bürgschaften gewährt, um die Kredite des Bankenkonsortiums abzusichern. Während der im September 2002 erhaltene, verbürgte Kredit über 50 Mio. Euro am 21. Januar 2003 als «Rettungsbeihilfe» ohne Auflagen genehmigt worden war, hat die EU-Kommission die Bundes- und Landesbürgschaft für den im Dezember 2002 gewährten Kredit in Höhe von 112 Mio. Euro als «Umstrukturierungsbeihilfe» klassifiziert und mit einer Auflage verbunden. mobilcom hatte die Kredite im September 2003 nach der Sanierung des Unternehmens vollständig zurückgezahlt und die Bürgschaft an Bund und Land zurückgegeben.

«Die Entscheidung ist nach unserer Überzeugung rechtlich nicht haltbar», erklärte Dr. Thorsten Grenz, Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG. «Ich halte es unternehmerisch für widersinnig, einerseits die Bürgschaft als Beihilfe zu genehmigen und andererseits die Fortsetzung des Wiederaufstiegs des Unternehmens zu behindern», so Grenz weiter. Das Unternehmen will nun rechtlich gegen die Auflagen vorgehen. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, bleibt der Online-Shop aber offen.

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