Internet-Telefonie gerät ins Visier der Behörden

VATM: Überwachung darf nicht weiter ausufern

10. September 2004
Angesichts der anstehenden Novellierung der Verordnungen zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) haben die im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zusammengeschlossenen Unternehmen über Inhalte und mögliche Risiken bei der Umsetzung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) informiert.

Auf einem Workshop am 9. September 2004 in Köln wurden die Anforderungen zur gesetzlichen Überwachung von E-Mails beleuchtet und Lösungen für die technischen Umsetzungsmöglichkeiten vorgestellt, die zukünftig auch die Überwachung der Email-Kommunikation sicherstellen sollen. Neben vielen technischen Details setzten sich die 50 Teilnehmer auch mit der Frage auseinander, wie die Regelungen der Überwachung der Telekommunikation auf die Zukunftstechnologie Voice over IP (VoIP) angewendet werden können.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verwies darauf, dass die Überwachungsmöglichkeiten bei VoIP nicht geringer sein dürfen, als bei der herkömmlichen Sprachkommunikation, um den Anforderungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit nachzukommen.

In der Diskussion wurde nach Angeben von VATM deutlich, dass bei Voice over IP im Gegensatz zu konventionellen Sprachtelefonienetzen eine andere Technologie zugrunde liegt, die die Ausleitung der Daten zu Zwecken der Überwachung für die Unternehmen erschwert. Will man nicht kostentreibende Einzellösungen schaffen, müssen Schnittstellen und Übergabepunkte ? d.h. wo und wie der Verkehr übergeben wird, festgelegt werden. Es fehle noch an Regelungen, bei denen die Besonderheiten des Internet berücksichtigt werden und gleichzeitig eine Überregulierung vermieden wird, so VATM. Derzeit wird an internationale Empfehlungen ? z.B. beim ETSI (European Standardisation Telecommunications Institute) ? zur technischen Standardisierung und Spezifikation in diesem Bereich gearbeitet.

Brisanz birgt auch die noch zu regelnde Entschädigung und Kostentragung bei der Telekommunikationsüberwachung. Immer wieder wurde darauf verwiesen, dass ohne eine Kostenbeteiligung des Staates eine effiziente Überwachung nicht gewährleistet sei. «Obwohl Überwachung ausschließlich im Interesse des Staates erfolgt, haben sich die Unternehmen bereit erklärt, sich über das normale Maß an den Kosten der Überwachung zu beteiligen und den gesetzlich verankerten Zugriff auf die vorhandenen Daten zu gewährleisten», erläutert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Weitere Belastungen der Unternehmen sind allenfalls dann hinnehmbar, wenn die Maßnahmen auch einen realen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit leisten können. «Wir müssen einer Informationsbeschaffung den Vorzug geben, die nicht die Menge der Datenerfassung sondern gezielt und effizient die Verwertbarkeit elektronischer Daten für die Bedarfsträger im Auge behält», so Jürgen Grützner.

Hintergrund: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat am 06.07.2004 den Entwurf der neuen Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgelegt, die die bisherige Verordnung vom 29.01.2002 ablösen wird. Die betroffenen Unternehmen und Interessenvertretungen haben bis zum 22.09.04 Gelegenheit, den Entwurf zu kommentieren. Eine öffentliche Anhörung ist für den 27.09.2004 geplant.

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