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RegTP: Zuteilungsregeln für 032-Nummern stehen fest
Neue VoIP-Nummern auch per Call-by-Call erreichbar
24. November 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am heutigen Mittwoch Zuteilungsregeln für «Nationale Teilnehmerrufnummern» (NTR) aus dem Rufnummernraum (0)32 veröffentlicht. NTR sind im Wesentlichen definiert wie Ortsnetzrufnummern, haben aber - vergleichbar den Mobilfunkrufnummern - keinen geographischen Bezug. Die RegTP geht davon aus, dass die neue Nummernressource für Voice over Internet Protocol (VoIP), die sogenannte Internet-Telefonie, genutzt wird.
Telefondienstanbieter können nach den jetzt veröffentlichten Regeln ab sofort NTR in 1.000er Rufnummernblöcken bei der RegTP beantragen. Um gleiche Startchancen zu eröffnen, gelten alle Anträge, die bis zum 10. Januar 2005 eingehen, als zeitgleich eingegangen. Es wird angestrebt, erste Zuteilungen noch im Januar 2005 vorzunehmen, so die Behörde.
Der Vorteil der neuen Rufnummern, insbesondere für Internet-Telefonie, liegt in der Ortsunabhängigkeit. Der Nutzer ist örtlich nicht an einen bestimmten Standort gebunden und kann seine Rufnummer auch nach dem Umzug behalten. Die Regulierungsbehörde hat im Oktober 2004 untersagt, normale Ortsnetznummern an VoIP-Kunden zu vergeben, die nicht in den jeweiligen Städten auch wohnen. Um alle Interessenten zu bedienen, müssten VoIP-Anbieter geographische Rufnummern aus jedem der 5.200 Ortsnetzbereiche anbieten können.
Aus den Zuteilungsregeln geht außerdem hervor, dass Anrufe zu (0)32-Rufnummern auch über Call-by-Call und Preselection möglich werden. Ob Anbieter solche Gespräche als normale Orts- bzw. Fernberbindungen berechnen, oder einen Sonderpreis einführen, sei diesen überlassen.
Telefondienstanbieter können nach den jetzt veröffentlichten Regeln ab sofort NTR in 1.000er Rufnummernblöcken bei der RegTP beantragen. Um gleiche Startchancen zu eröffnen, gelten alle Anträge, die bis zum 10. Januar 2005 eingehen, als zeitgleich eingegangen. Es wird angestrebt, erste Zuteilungen noch im Januar 2005 vorzunehmen, so die Behörde.
Der Vorteil der neuen Rufnummern, insbesondere für Internet-Telefonie, liegt in der Ortsunabhängigkeit. Der Nutzer ist örtlich nicht an einen bestimmten Standort gebunden und kann seine Rufnummer auch nach dem Umzug behalten. Die Regulierungsbehörde hat im Oktober 2004 untersagt, normale Ortsnetznummern an VoIP-Kunden zu vergeben, die nicht in den jeweiligen Städten auch wohnen. Um alle Interessenten zu bedienen, müssten VoIP-Anbieter geographische Rufnummern aus jedem der 5.200 Ortsnetzbereiche anbieten können.
Aus den Zuteilungsregeln geht außerdem hervor, dass Anrufe zu (0)32-Rufnummern auch über Call-by-Call und Preselection möglich werden. Ob Anbieter solche Gespräche als normale Orts- bzw. Fernberbindungen berechnen, oder einen Sonderpreis einführen, sei diesen überlassen.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12008.html