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RegTP: Ortsnetznummern nur mit geographischen Bezug
VoIP-Rufnummern sollen teilweise abgeschaltet werden
06. Oktober 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am heutigen Mittwoch gegenüber fünf Unternehmen, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, verfügt, dass entsprechende Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern zum 15. Oktober 2004 einzustellen sind. Bereits nicht regelkonform zugeteilte Rufnummern sollen allerdings erst zum 01. August 2005 abgeschaltet werden, um den betroffenen Endkunden eine Frist für Übergangsmöglichkeiten zu gewähren. Bis dahin soll zudem die Zuteilung von bundesweit einheitlichen Rufnummern verfügbar sein, so die RegTP in ihrer Mitteilung.
Von den Verfügungen sind sowohl Internet-Telefonieanbieter (VoIP) als auch klassische Festnetzanbieter betroffen. So bieten einige Festnetzanbieter ihren Kunden an, eine Festnetzrufnummer in einem fremden Ortsnetz zu bekommen. Es wird dann eine Rufumleitung aktiviert, ohne einen «echten» Anschluss zu schalten. Welche Anbieter und Dienste genau von der aktuellen Verfügung betroffen sind, ist noch unklar.
«Mit den Verfügungen stellt die RegTP sicher, dass der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs von allen Anbietern beachtet wird», so die Behörde. Die Verfügungen sollen garantieren, dass der Verbraucher den Ortsnetzrufnummern auch weiterhin grundsätzlich eine Information über die geographische Lokation des Angerufenen entnehmen kann. Zudem verhindern sie unnötige Knappheiten in einzelnen Ortsnetzen, weil Telefonieanbieter aus nur wenigen Ortsnetzbereichen Rufnummern für ihre bundesweiten Angebote nutzten.
Von den Verfügungen sind sowohl Internet-Telefonieanbieter (VoIP) als auch klassische Festnetzanbieter betroffen. So bieten einige Festnetzanbieter ihren Kunden an, eine Festnetzrufnummer in einem fremden Ortsnetz zu bekommen. Es wird dann eine Rufumleitung aktiviert, ohne einen «echten» Anschluss zu schalten. Welche Anbieter und Dienste genau von der aktuellen Verfügung betroffen sind, ist noch unklar.
«Mit den Verfügungen stellt die RegTP sicher, dass der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs von allen Anbietern beachtet wird», so die Behörde. Die Verfügungen sollen garantieren, dass der Verbraucher den Ortsnetzrufnummern auch weiterhin grundsätzlich eine Information über die geographische Lokation des Angerufenen entnehmen kann. Zudem verhindern sie unnötige Knappheiten in einzelnen Ortsnetzen, weil Telefonieanbieter aus nur wenigen Ortsnetzbereichen Rufnummern für ihre bundesweiten Angebote nutzten.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11859.html