Mehr Verbraucherschutz bei PremiumSMS und Telefonie

Geteilte Meinungen zum neuen Geseetzesentwurf

02. Februar 2005
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Auf der Grundlage des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden damit die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) enthaltenen Regelungen in das TKG integriert.

Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen bei der Inanspruchnahme sogenannter Kurzwahldienste transparente Regelungen geschaffen werden, die Verbraucherrechte gestärkt und insbesondere der Schutz der Jugendlichen verbessert. Kurzwahldienste sind Servicedienste mit beispielsweise fünfstelligen Rufnummern, wie Premium-SMS, über die Mobilfunknutzer zahlreiche Dienstleistungen, wie etwa das Herunterladen von Klingeltönen, in Anspruch nehmen können.

Im Einzelnen sollen diese Regelungen gelten:
  • Die Anbieter von Kurzwahldiensten müssen künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen dem Verbraucher die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Der Abonnementvertrag ist jederzeit kündbar.
  • Der Verbraucher kann daneben künftig verlangen, einen Hinweis zu erhalten, wenn die Entgeltansprüche aus Abonnementverträgen für Kurzwahldienste im jeweiligen Monat den Betrag von 20 Euro überschreiten.
  • Bei Kurzwahldiensten, die außerhalb von Abonnementverträgen erbracht werden, muss der Preis bei allen Angeboten ab einem Preis von 1 Euro vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden.
  • Künftig muss bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei 0137-Rufnummern (sogenannte Televote-Rufnummern) und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst der Preis angesagt werden.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll möglichst im Frühsommer in Kraft treten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv - begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. «Es sieht so aus, dass die Bundesregierung es nach mehreren zaghaften Anläufen nun tatsächlich ernst meint», sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. «Der vorgelegte Entwurf ist ein deutlicher Schritt, Kunden im Bereich der Telekommunikation künftig effektiver zu schützen».

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hofft auch in weiteren Punkten auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Dies betrifft vor allem die Umkehr der Beweislast zugunsten des Kunden im Falle eines Streits über die Telefonrechnung. «Die Telefonrechnung weist längst nicht mehr nur Verbindungsentgelte aus, sondern entwickelt sich mehr und mehr zu einem Inkassoinstrument für Anbieter von Mehrwertdiensten», so Edda Müller. Der vzbv fordert daher die Anpassung des Telekommunikationsrechts an die gängigen Regeln des Vertragsrechts. «Wer eine Leistung erbringt, muss auch belegen, dass diese erfüllt wurde, nicht umgekehrt». In vielen Fällen sei es aber für den Telefonkunden unmöglich zu beweisen, dass er eine bestimmte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hat.

Dagegen ist der neue Gesetzesentwurf beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) auf Kritik gestoßen. «Der Kunde wird nicht beschützt, sondern bevormundet», sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Beim Griff zum Telefon traue der Gesetzgeber dem Kunden offenbar kaum Eigenverantwortung zu. Mit zusätzlichen Preisansagen, Bestätigungs- und Warn-SMS werde der Kunde zu oft mit der Frage «Wollen Sie das wirklich?» belästigt, kritisiert Rohleder.

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++