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Faventia: 4 Gigabyte DSL-Tarif gratis für Arbeitslose
Nur mit Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit gültig
03. Februar 2005
Internet-Provider Faventia aus dem Hause Axero bietet über 5 Millionen Arbeitslosen in Deutschland einen neuen Internet-Tarif an. Im Tarif «Faventia Hartz IV» wird keine monatliche Grundgebühr und kein Einrichtungspreis berechnet. Die Kunden können bis zu 4 Gigabyte (GB) Daten im Monat frei übertragen. Danach werden 0,7 Cent pro Megabyte (MB) berechnet.
Gerade diejenigen, die einen Arbeitsplatz verloren haben, müssen mit jedem Euro rechnen, so der Anbieter. «Als ein Internet-Provider mit gesellschaftlicher Verantwortung möchte Axero diesen Menschen helfen und spendiert jedem Betroffenen ein monatliches Freivolumen von 4 GB», erklärt Konrad Hill, Vorstand der Axero AG. «Dieses ist so großzügig bemessen, dass es für die tägliche Recherche im Internet nach neuen Arbeitsstellen ausreicht. Auch Online-Bewerbungen mit umfangreichen Anhängen können auf diese Weise verschickt werden», so Hill weiter.
Die Anmeldung zum Tarif «Hartz IV» erfolgt im Internet, seine Zugangsdaten erhält der Kunde dann per Post zugesandt. Die endgültige Freischaltung erfolgt allerdings erst nach Zusendung einer Bestätigung, dass der Kunde arbeitslos gemeldet ist. Die notwendige Bescheinigung gibt es auf Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese muss dann an Faventia zurückgefaxt werden.
Gerade diejenigen, die einen Arbeitsplatz verloren haben, müssen mit jedem Euro rechnen, so der Anbieter. «Als ein Internet-Provider mit gesellschaftlicher Verantwortung möchte Axero diesen Menschen helfen und spendiert jedem Betroffenen ein monatliches Freivolumen von 4 GB», erklärt Konrad Hill, Vorstand der Axero AG. «Dieses ist so großzügig bemessen, dass es für die tägliche Recherche im Internet nach neuen Arbeitsstellen ausreicht. Auch Online-Bewerbungen mit umfangreichen Anhängen können auf diese Weise verschickt werden», so Hill weiter.
Die Anmeldung zum Tarif «Hartz IV» erfolgt im Internet, seine Zugangsdaten erhält der Kunde dann per Post zugesandt. Die endgültige Freischaltung erfolgt allerdings erst nach Zusendung einer Bestätigung, dass der Kunde arbeitslos gemeldet ist. Die notwendige Bescheinigung gibt es auf Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese muss dann an Faventia zurückgefaxt werden.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12233.html