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Urteil: freenet ist nicht zweitgrößter Online-Dienst
Gericht untersagt freenet falsche Darstellungen
19. April 2005
Die freenet.de AG darf sich künftig nicht mehr als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Berliner Landgerichtes vom 16.Februar 2005 (AZ 97 O 106/04), für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Das Hamburger Unternehmen hatte sich in Pressemeldungen, Werbeanzeigen sowie auf der eigenen Webseite wiederholt selbst gerühmt, zum zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands aufgestiegen zu sein, zweit größter Internet Service Provider Deutschlands zu sein sowie ... zweitgrößter Player im Internet zu sein. Dies ist dem Unternehmen jetzt gerichtlich untersagt worden. Außerdem wurde die wörtliche oder sinngemäße Verwendung der unzutreffenden Angabe aus der Vorstellung des freenet Geschäftsberichtes verboten, das Unternehmen sei Deutschlands zweitgrößtes Internet-Telekommunikationsunternehmen.
Diese falsche Darstellung des angeblichen Erfolges hat die GMX Internet Services GmbH jetzt vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gerichtlich prüfen lassen. In seinem Urteil schreibt das Landgericht Berlin nun: Die Inanspruchnahme des zweiten Platzes als Internet-Dienstleistungsunternehmen durch die Beklagten ist irreführend, weil sie diese Stellung nicht einnehmen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das erstinstanzliche Urteil ist jedoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
(Quelle: GMX GmbH)
Das Hamburger Unternehmen hatte sich in Pressemeldungen, Werbeanzeigen sowie auf der eigenen Webseite wiederholt selbst gerühmt, zum zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands aufgestiegen zu sein, zweit größter Internet Service Provider Deutschlands zu sein sowie ... zweitgrößter Player im Internet zu sein. Dies ist dem Unternehmen jetzt gerichtlich untersagt worden. Außerdem wurde die wörtliche oder sinngemäße Verwendung der unzutreffenden Angabe aus der Vorstellung des freenet Geschäftsberichtes verboten, das Unternehmen sei Deutschlands zweitgrößtes Internet-Telekommunikationsunternehmen.
Diese falsche Darstellung des angeblichen Erfolges hat die GMX Internet Services GmbH jetzt vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gerichtlich prüfen lassen. In seinem Urteil schreibt das Landgericht Berlin nun: Die Inanspruchnahme des zweiten Platzes als Internet-Dienstleistungsunternehmen durch die Beklagten ist irreführend, weil sie diese Stellung nicht einnehmen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das erstinstanzliche Urteil ist jedoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
(Quelle: GMX GmbH)
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12473.html