Zeitung: GEZ-Gebühr auch für UMTS-Handys

Mobiles TV soll bereits gebührenpflichtig sein

09. Januar 2006
Mobiles Fernsehen auf einem UMTS-Handy ist derzeit ein großer Trend bei den Mobilfunknetzbetreibern. Für die Nutzer bringt der neue Dienst allerdings nicht nur bewegte Bilder auf das Handy-Display, sondern unter Umständen auch zusätzliche Kosten von einer zunächst unerwarteten Seite. Denn laut Recherchen der Berliner Zeitung betrachtet die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) TV-taugliche Handys als «mobile Rundfunkempfangsgeräte». Es bestehe «somit grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung», heißt es seitens der GEZ.

Für die Nutzer bedeutet das: Für ein TV-taugliches Handy muss der Inhaber 17,03 Euro monatlich an die GEZ zahlen, sofern man nicht schon GEZ-pflichtiger Zahler ist. Dann wird das TV-taugliche Handy als nicht mehr gebührenpflichtiges Zweitgerät angesehen. Dennoch dürfte ein großer Personenkreis verbleiben, der zusätzlich zur Kasse gebeten wird, so die Berliner Zeitung. So müssen Gewerbetreibende damit rechnen, für ihr geschäftlich genutztes Handy nochmals zu zahlen. Auch für Privatleute, die bislang nur ein Radio für 5,52 Euro monatlich angemeldet haben, dürfte es teurer werden: Schließlich werden Internet-PC und Handys als Fernsehempfänger eingestuft - macht 11,51 Euro mehr jeden Monat.

Vom 01. Januar 2007 an werden auch alle Internet-taugliche Computer und andere Rundfunkempfangsgeräte der Fernsehgebührenpflicht unterworfen. Darunter würden auch Handys und PDAs fallen. Für UMTS-Handys gilt die Gebührenpflicht nach Ansicht der GEZ bereits heute, da ein Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS «keinen Empfang über Internet darstelle». Vodafone hat dieser Meinung gegenüber Berliner Zeitung allerdings widersprochen.

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