Rufnummer 116 123 für Seelsorge-Hotline zugeteilt

Kostenfreie Rufnummer muss binnen 180 Tagen eingerichtet sein

11. August 2008

Die Bundesnetzagentur hat jetzt dem Verein »Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e. V.« die Rufnummer 116 123 für eine Hotline zur Lebenshilfe zugeteilt. Die Rufnummer soll jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei erreichbar sein.

Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die 116 123 ist die zweite Rufnummer, die nach den Vorgaben der EU-Kommission zugeteilt wurde. Am 5. Juni 2008 hatte die Bundesnetzagentur bereits dem Verein »Nummer gegen Kummer e. V.« die bundesweite Rufnummer 116 111 zum Betrieb einer Jugend-Hotline zugeteilt.

Die Zuteilung der Bundesnetzagentur, der ein öffentliches Ausschreibungsverfahren vorausgegangen war, ist sofort wirksam, so dass der Verein umgehend die technische Realisierung veranlassen kann. Die Rufnummer muss innerhalb von 180 Kalendertagen eingerichtet werden.

Der Seelsorgedienst bietet hilfesuchenden Menschen Ansprechpartner, die ihm vorurteilsfrei zuhören. Er leistet Anrufern, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen, seelischen Beistand, beschreibt die Bundesnetzagentur den Dienst. Seitens der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft e. V., als Rechtsträger und Dachorganisation der Katholischen Telefonseelsorge, wird bereits seit geraumer Zeit gemeinsam mit der evangelischen Kirche eine Telefonseelsorge in Deutschland angeboten.

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