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Bundesnetzagentur genehmigt Interconnection-Erhöhung
Preisanhebung soll die Kostenentwicklung berücksichtigen
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (DT AG) heute neue Zusammenschaltungsentgelte (sog. Netzdurchleitungsentgelte) ab dem 1. Dezember 2008 genehmigt. Dabei wurden die zuletzt vor zweieinhalb Jahren genehmigten Entgelte im Schnitt um 4,4 Prozent angehoben. Die Deutsche Telekom AG hatte eine Anhebung um durchschnittlich zehn Prozent beantragt.
Für die bei der »Zuführung« und »Terminierung« von Verbindungen erforderliche Durchleitung durch das Telekom-Netz zahlen die Wettbewerber im Rahmen der Netzzusammenschaltungen nun die folgenden Entgelte an das Bonner Unternehmen. In Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) werden an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,54 Cent/Minute in Rechnung gestellt - bisher 0,52 Cent/Minute, in der übrigen Zeit (Nebentarif) von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen 0,38 Cent/Minute - bisher 0,36 Cent/Minute.
Falls die Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben werden und daher auch mehr Netzelemente der Deutschen Telekom AG genutzt werden (Tarifzone II), erhöhen sich die Entgelte in der Haupt- und Nebenzeit um jeweils 0,01 Cent/Minute auf künftig 0,89 Cent/Minute bzw. 0,60 Cent/Minute. Die Entgelte der Tarifzone III betragen jetzt in der Hauptzeit 1,34 Cent/Minute - bisher 1,36 Cent/Minute, in der Nebenzeit bleibt es wie bisher bei 0,89 Cent/Minute.
Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung umfasst die Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für »optionale und zusätzliche Leistungen«, die unter anderem Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr umfassen.
»Die Preisanhebung begründet sich im Wesentlichen durch die deutlich zurückgehenden Verkehrsmengen im klassischen Telefonnetz, zum Beispiel wegen der wachsenden Bedeutung der Telefonie über das Internet und die Mobilfunksubstitution, die zu höheren Kosten je Minute führen«, begründet Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung. Zwar stünen der Verkehrsreduzierung effizienzbezogene Kürzungen gegenüber, jedoch gleichen diese Korrekturen die Effekte des Verkehrsrückgangs nicht mehr vollumfänglich aus.
Die neuen Entgelte wurden für einen Zeitraum von gut zweieinhalb Jahren bis zum 30. Juni 2011 genehmigt.