Bundesnetzagentur für bessere ländliche DSL-Versorgung

Erschließung »weißer Flecken« durch alternative Anbieter gefördert

04. März 2009

Die Bundesnetzagentur will Erschließung und Versorgung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete, sogenannter »weißer Flecken«, mit schnellen Internetanschlüssen vereinfachen. Nach der am Dienstag bekannt gegebener Entschiedung muss die Deutsche Telekom AG (DT AG) ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte »letzte Meile«, künftig auch an einem Schaltverteiler gewähren. Diesen muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.

Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird, so die Bundesnetzagentur. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere würden dadurch die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten entfallen.

»Die Bundesnetzagentur zeigt mit der ... ergangenen Entscheidung, dass sie das Problem der ‘weißen Flecken’ aktiv angeht und die nötigen regulatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass auch in ländlichen Gebieten künftig jeder einen schnellen Internet-Anschluss bekommen kann... Ich appelliere jetzt an die Wettbewerber, von der neuen Zugangsmöglichkeit regen Gebrauch zu machen, um auf diese Weise den Breitbandausbau in der Fläche voranzutreiben«, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.

Die Entgelte, die von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom AG für diese neue Zugangsmöglichkeit zu ihrem Netz zu zahlen sind, sollen im Anschluss an die Entscheidung in einem gesonderten Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur festgelegt werden.

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