Neue Terminierungsentgelte im Mobilfunk genehmigt

Telefonieren zu deutschen Handys wird billiger

25. Februar 2011

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag ihre endgültigen Entgeltgenehmigungen für die so genannte Mobilfunkterminierung bekannt gegeben. Demnach gelten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 folgende Mobilfunkterminierungsentgelte: Für die Anrufzusellung in die Netze von Vodafone Deutschland und E-Plus werden jeweils 3,36 Cent/Minute, für Telekom Deutschland 3,38 Cent/Minute und für das Netz von Telefónica o2 Germany 3,39 Cent/Minute festgelegt. Diese Entgelte müssen Telefongesellschaften zahlen, wenn Sie Anrufe in das jeweilige Mobilfunknetz der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber zustellen.

Die Mobilfunkterminierungsentgelte waren Ende November 2010 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil erstmals vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die nun festgelegten Entgelte sind leicht höher, als die Ende November 2010 vorgeschlagenen und bislang vorläufig genehmigten Entgelte. Dennoch ist es eine deutliche Reduzierung gegenüber dem bis Ende November geltenden Entgeltniveau von 6,59 Cent/Minute für die Netze von T-Mobile und Vodafone und 7,14 Cent/Minute für die Netze von E-Plus und o2.

Die Senkung der Terminierungsentgelte beruht im Wesentlichen auf der deutlichen Zunahme der Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen, so die Bundesnetzagentur. Grund hierfür sei wiederum ein sehr deutlicher Anstieg der Datenmengen, unter anderem durch höhere Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Datengeräten. Dem Anstieg der Gesamtverkehrsmenge stünde eine stabile Kostensituation im Mobilfunkbereich gegenüber, d. h. die Kosten steigen nicht proportional zur Nutzung, so die Regulierer. Beide Effekte führen somit zu deutlich geringeren Minutenentgelten.

»Bei der Anrufzustellung in ein Netz handelt es sich um ein natürliches Monopol, deshalb werden die Mobilfunkterminierungsentgelte reguliert. Die abgesenkten Terminierungsentgelte beeinträchtigen auch nicht den mobilen Breitbandausbau. Hier gibt es keinen kausalen Zusammenhang«, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die jetzt endgültig festgesetzten Entgelte gelten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 und ersetzten damit die vorläufig genehmigten Entgelte vollumfänglich. Die Entgelte sind bis zum 30. November 2012 befristet.

Kommentar: Durch diese Preissenkung wird auch das Telefonieren in deutsche Mobilfunknetze günstiger. Bereits seit Dezember 2010 ermöglichen viele Call-by-Call Anbieter Anrufe zu Handys für unter 4 Cent pro Minute. Es ist zu erwarten, dass durch die endgültige Festlegung der Terminierungsentgelte auch andere Anbieter nachziehen und die Preise senkten werden.

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