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Bundesnetzagentur stopt Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse
Telekom darf das Kontingentmodell vorerst nicht einführen
Mit einer am Montag veröffentlichten Entscheidung hat die Bundesnetzagentur der Telekom Deutschland GmbH vorläufig untersagt, VDSL-Bitstromanschlüsse nach einem neuen Entgeltmodell zu vermarkten. Das Unternehmen hatte der Bundesnetzagentur Mitte Januar 2012 angezeigt, zusätzlich zum bereits geltenden Preismodell für VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse ein weiteres als so genanntes »VDSL-Kontingentmodell« bezeichnetes Entgeltmodell einführen zu wollen. In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle ist die zuständige Beschlusskammer zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass das Modell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigt, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung besteht. Das teilte die Bundesnetzagentur mit.
Beim VDSL-Kontingentmodell sollen Unternehmen, die VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse bei der Telekom Deutschland GmbH nachfragen, ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine im Voraus eine so genannte Upfront-Zahlung leisten. Mit der Buchung würden die Unternehmen dann die Berechtigung erwerben, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können. Da die die Upfront-Zahlung kostenrechnerisch auf die tatsächlich angemieteten Anschlüsse verteilt wird würde der tatsächliche Stückpreis pro Anschluss sinken, je besser das vereinbarte Kontingent ausgeschöpft wird.
Dieser Mechanismus bewirke einen Mengenrabatt für die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur und mache im Zusammenspiel mit der Laufzeit somit den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv, so die Bundesnetzagentur. Damit wäre der Infrastrukturwettbewerb gefährdet. Das neue Preismodell lässt sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch nicht aufgrund besonderer Investitions- oder Auslastungsrisiken rechtfertigen, denn es handelt sich um ein Modell für den Vertrieb von Anschlüssen eines bestehenden Netzes, dessen Investitionen bereits seit 2006 beginnend getätigt und mittlerweile weitgehend abgeschlossen worden sind.
Die Bundesnetzagentur hat in der Entscheidung daher noch einmal ausdrücklich hervorgehoben, dass sie Kooperations- und Risikoteilungsmodellen für den Aufbau bzw. die Vermarktung von neuen Breitbandnetzen der nächsten Generation, beispielsweise Glasfaser bis zum Kunden, aufgeschlossen gegenübersteht. Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es die wettbewerbliche Bewertung des VDSL-Kontingentmodells durch die Bundesnetzagentur teilt.
Die Entscheidung wird voraussichtlich am 18. April 2012 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann bis zum 02. Mai 2012 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Anschließend soll die Entscheidung der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden.