Telekom darf Kontingentmodell für VDSL-IP-Bitstrom anbieten

Bundesnetzagentur: Keine Bedenken gegen das geänderte Entgeltmodell

04. Juli 2012

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt gegenüber der Telekom Deutschland GmbH (Telekom), die Anfang April verfügte vorläufige Untersagung eines neuen Preismodells für die Vermarktung von VDSL Breitbandanschlüssen an Wettbewerber, das so genannte Kontingentmodell, zu widerrufen. Das hierzu laufende Entgeltregulierungsverfahren soll eingestellt werden, teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch mit. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Telekom das Preismodell und insbesondere beanstandete Merkmale geändert hat.

Die Telekom hatte im Januar dieses Jahres bekannt gegeben, auf Basis des Kontingentmodells mit NetCologne kooperieren zu wollen. Dieses Modell sieht unter anderem vor, dass Nachfrager nach VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüssen bei der Telekom ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine so genannte Upfront-Zahlung leisten. Damit würden Unternehmen die Berechtigung erwerben, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können.

Im Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle kam die Bundesnetzagentur zunächst zu dem Ergebnis, dass dieses Kontingentmodell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen »in erheblicher Weise beeinträchtige, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung bestehe«. Insbesondere würde die lange Bindung an die bereits vorhandene VDSL-Infrastruktur der Telekom die Bereitschaft anderer Unternehmen beeinträchtigen, selbst in eine Breitbandinfrastruktur zu investieren. In der Folge untersagte die Bundesnetzagentur der Telekom am 2. April 2012 vorläufig, VDSL Bitstrom-Anschlüsse nach dem neuen Entgeltmodell zu vermarkten.

Im Mai 2012 hat die Telekom Änderungen an ihrem Entgeltmodell vorgenommen. Demnach erhalten Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht für die Vereinbarung, wenn sie alternativ neue Glasfaseranschlüsse nutzen können. Die Mindestkontingentgröße wird zudem verkleinert, so dass auch kleinere Unternehmen Kontingente an VDSL-Anschlüssen buchen können. Außerdem soll das monatliche Entgelt um 50 Cent pro Anschluss erhöht werden. Damit geht die Telekom auf wesentliche Kritikpunkte der Bundesnetzagentur ein und die Regulierer sehen ihre zuvor geltend gemachten Bedenken nun als beseitigt.

Der Entwurf für den Widerruf der bisherigen Entscheidung und die Verfahrenseinstellung soll im üblichen Verfahren zur Konsultation an die Europäischen Kommission und Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden. Erst dann kann die endgültige Entscheidung von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben werden. Nach Angaben der Deutschen Telekom haben bereits weitere Unternehmen neben NetCologne ihr Interesse an diesem Preismodell geäußert.

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