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Bundesnetzagentur: Neue TAL-Entgelte ab 1. Juli 2013
Vorschlag für Entgelte für die letzte Meile vom Ende März bestätigt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch ihre endgültige Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten »letzten Meile«, der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben. Die Regulierer haben die Ende März vorgeschlagenen Entgelte bestätigt.
Demnach gilt ab dem 1. Juli 2013 ein Entgelt in Höhe von 10,19 Euro (netto) monatlich für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt) durch Wettbewerber. Bisher werden dafür 10,08 Euro (netto) im Monat berechnet. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) müssen Wettbewerber künftig 6,79 Euro an die Telekom zahlen; bisher waren es 7,17 Euro. Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2016 befristet.
Nach der Veröffentlichung der Entgeltvorschläge wurde ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und der Entgeltvorschlag der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission habe keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagenen TAL-Überlassungsentgelte geäußert, so die Bundesnetzagentur. Damit können die neuen Entgelte nun pünktlich mit dem Ablauf der bisherigen Entgelte am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
»Die Erhöhung der TAL-Entgelte am HVt ist äußerst kritisch für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland«, kritisiert BREKO-Verband die neuen Entgelte. Stephan Albers, Geschäftsführer des Verbandes, ergänzt: »Jede Erhöhung bedeutet ein Dämpfer für die Investitionsbereitschaft der City- und Regional-Carrier. Da nützt auch nichts der im Gegenzug reduzierte Netto-Mietpreis am Kabelverzweiger (KVz), der von der BNetzA vorgeschlagen wurde – von 7,17 Euro auf 6,79 Euro. Denn um von der Absenkung profitieren zu können, damit Glasfaser am KVz gelegt werden können, müssen die Investitionsmittel zunächst am HVt verdient werden. Und die HVt-TAL ist ein wesentliches Invest und hätte entsprechend gesenkt werden müssen«. Nach BREKO-Berechnungen kann das Entgelt am Hauptverteiler bei maximal 7,20 Euro (netto) liegen.