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Bundesnetzagentur veröffentlicht Vorschlag für Bitstrom-Regulierung
Layer 2-Bitstrom soll sich zu einer der wichtigsten Vorleistungen entwickeln
Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag für die Regulierung des Bitstromzugangs zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Demnach soll sich Layer 2-Bitstrom zu einer der wichtigsten Vorleistungen entwickeln. Die entsprechenden Entgelte sollen zukünftig der Vorab-Genehmigung unterfallen.
Der neue Vorschlag für die Regulierung des Bitstromzugangs sieht vor, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ihren Wettbewerbern den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren muss. Die Zugangsverpflichtung umfasst sowohl den Layer 2-Bitstrom als auch den Layer 3-Bitstrom. Hierfür muss die Telekom von der Bundesnetzagentur geprüfte Musterverträge, so genannte Standardangebote, bereithalten.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Beim Bitstromzugang, auch als Bitstream Access bekannt, handelt es sich um ein kombiniertes Vorleistungsprodukt, bei dem Wettbewerber einen Brreitband-Anschluss sowie eine Transportleitsuntg im Netz der Telekom erhalten und so ihren Kunden eigene Breitband-Anschlüsse mit ADSL oder VDSL Technik sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse und darüber Breitbanddienste, wie zum Beispiel schnelle Internetzugänge bereitstellen können.
Der so genannte Layer 2-Bitstrom soll künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert werden, so die Bundesnetzagentur. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten. Der Layer 3-Bitstrom wird dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und Wettbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigen sie zwar weniger eigene Infrastruktur, können ihre Produkte dann aber auch weniger eigenständig gestalten.
Die Entgelte, die Wettbewerber für den Layer 2-Bitstromzugang an die Telekom zahlen müssen, sollen zukünftig der Vorab-Genehmigung unterfallen. Damit soll der wachsenden Bedeutung dieser Vorleistung Rechnung getragen werden, erklärt die Bundesnetzagentur. Nach Ansicht der Regulierer wird der Layer 2-Bitstrom in den nächsten Jahren in erheblichem Maße die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen. Grund dafür soll der zunehmende Einsatz der Vectoring-Technik sein.
Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Alle interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 29. Mai 2015 schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Am 11. Mai 2015 findet zudem eine öffentliche mündliche Anhörung vor der zuständigen Beschlusskammer 3 in Bonn statt. Die Beschlusskammer wird danach entscheiden, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen ggf. anzupassen sind. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf entsprechend der üblichen Praxis der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme übermittelt.