Bundesnetzagentur schlägt neue TAL-Entgelte vor

Preissenkung auch für Zugang zur Anschlussinfrastruktur geplant

21. April 2016

Die Bundesnetzagentur hat ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die so genannte »letzte Meile«, veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH ab dem 1. Juli 2016 monatlich 10,02 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) verlangen darf. Derzeit werden dafür 10,19 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL), das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, bleibt nahezu gleich und beträgt künftig 6,77 Euro - bisher 6,79 Euro - monatlich.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur auch neue Entgelte ab dem 1. Juli 2016 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,04 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen - statt bislang 0,09 Euro. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 46,76 Euro im Monat kosten statt bisher 66,75 Euro. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 90,14 Euro betragen statt bisher 107,23 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Die heute veröffentlichten Entgeltvorschläge sind das Ergebnis jeweils sehr intensiver Prüfungen und transparenter Beschlusskammerverfahren während der vergangenen Wochen, erklärt die Bundesnetzagentur anlässlich der Veröffentlichung der Entgeltvorschläge. Die moderate Absenkung der Entgelte für den Zugang zur »letzten Meile« resultiere aus einem geringeren kalkulatorischen Zinssatz und niedrigeren Kupferpreisen. Darüber hinaus habe die für die Regulierung der TAL zuständige Beschlusskammer 3 eine Empfehlung der Europäischen Kommission zur Kalkulation der Entgelte für die »letzte Meile« berücksichtigt, heißt es weiter. Danach wurden bei der Ermittlung des Investitionswertes die Kabelkanalanlagen und die Kabelschächte des Kupfernetzes nicht mehr wie bisher durchweg zu Bruttowiederbeschaffungswerten angesetzt. Denn diese Infrastrukturen können auch für ein modernes Glasfasernetz weiterverwendet werden.

Verschiedene Kosten-Komponenten führen insgesamt zu einer Preissnkung

Mit der Empfehlung geht die Beschlusskammer jetzt davon aus, dass keine Duplizierung solcher baulichen Anlagen durch Wettbewerber erfolgt und daher kein Investitionsanreiz durch umfassende Bruttowiederbeschaffungswerte erforderlich ist. Den Kostensenkungen stehen allerdings auch steigernde Effekte aufgrund einer Erhöhung der Tiefbaupreise und eines weiteren Rückgangs der Anzahl beschalteter Kupferdoppeladern gegenüber. Diese insgesamt gegenläufigen Effekte kompensieren sich weitgehend, so dass sich im Ergebnis die jetzt vorgeschlagene leichte Entgeltabsenkung der TAL-Entgelte ergibt, so die Bundesnetzagentur.

Bei der KVz-TAL fallen die reduzierenden Effekte geringer aus. Hier wirkt sich die modifizierte Bewertung der Kabelkanalanlagen und -schächte im Verzweigerkabelbereich weniger aus, weil der Anteil dieser Anlagen dort kleiner ist. Bei den Entgelten für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur wirkt sich die modifizierte Bewertung der Kabelkanalanlagen und -schächte dagegen deutlicher aus, weil die betreffenden Investitionswerte hier den entscheidenden Teil der Kalkulation ausmachen.

Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL und für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur erfolgte anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen. Dabei konnten die Tiefbaupreise erstmals seit 2007 anhand von nachgewiesenen aktuellen Angaben der Telekom in das Kostenmodell eingestellt werden.

Nationale und EU-Konsultationen stehen noch aus

Die beiden Entscheidungsentwürfe sind seit Mittwoch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 4. Mai 2016 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie rechtzeitig ab dem 1. Juli 2016 endgültig in Kraft treten. Es ist geplant, dass die neuen Entgelte bis zum 30. Juni 2019 gelten.

Reaktionen auf die Mietsenkung für die TAL

»Es ist positiv zu bewerten, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine leichte Absenkung der Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beschlossen hat. Die minimale Reduzierung des Mietpreises für die Leitung vom Kabelverzweiger (KVz) bis zum Endkunden ist jedoch mit zwei Cent (-0,3%) deutlich zu niedrig ausgefallen« kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Entscheidung der Bundesnetzagentur. »Die Entgelte befinden sich immer noch auf überhöhtem Niveau. Für altes Kupferkabel zahlen wir unverändert die Kosten für den hypothetischen kompletten Neubau der angemieteten sogenannten letzten Meile bis zum Kunden«. »Zudem ist die BNetzA-Entscheidung zu den TAL-Entgelten nicht isoliert zu betrachten. Durch den aktuellen Vectoring-Beschluss werden die TAL-Nachfrager bereits in der Nutzung der sogenannten letzten Meile massiv eingeschränkt und wo die Nutzung noch möglich bleibt, wird sie teuer. Investitionen und Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt bleiben so eingeschränkt«, kritisiert der VATM-Geschäftsführer.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt das von der Bundesnetzagentur heute gesetzte Signal zur Absenkung der TAL-Entgelte. Doch auch BREKO würde lieber auf die von der EU empfohlene Berechnungsmethode setzen. Diese könne bereits heute angewendet werden, auch wenn die erst ab dem 01.01.2017 verbindlich beachtet werden muss. »Auch wenn wir uns eine konsequentere Umsetzung der EU-Empfehlung – und damit eine deutlichere Reduzierung der TAL-Entgelte – gewünscht hätten: Jeder Euro, den die alternativen Netzbetreiber für den Zugang zu einer weitgehend abgeschriebenen Kupferinfrastruktur einsparen können, kommt dem Ausbau mit zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaser-Infrastrukturen zu Gute«, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers den Beschluss der Bundesnetzagentur.

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