Bundesnetzagentur genehmigt neue Entgelte für TAL-Zugang

Die »letzte Meile« wird ab Juli billiger

30. Juni 2016

Neben dem Entgeltvorschlag für den Layer 2-Bitstromzugang hat die Bundesnetzagentur auch die monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur »letzten Meile«, der so genannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL), sowie die Entgelte für die Vermietung von Kabelleerrohren und unbeschalteter Glasfaser an Wettbewerber im Zusammenhang mit dem Zugang zur TAL endgültig genehmigt. Damit müssen Wettbewerber dem 1. Juli 2016 ein Entgelt in Höhe von 10,02 Euro monatlich für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler an die Telekom zahlen. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) werden künftig 6,77 Euro im Monat fällig. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines KVz auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, müssen sie dafür monatlich 0,04 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Die Anbindung eines KVz mit unbeschalteter Glasfaser kostet künftig 46,76 Euro im Monat. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle KVz, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – beträgt 90,14 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Die Entscheidungsentwürfe für die neuen TAL-Entgelte und die Entgelte für den Zugang zu Kabelleerrohren, zur unbeschalteten Glasfaser um zum Multifunktionsgehäuse waren bereits im April zur nationalen Konsultation veröffentlicht worden. Die EU-Kommission hat keine Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Entgelten geäußert, sodass diese nun pünktlich mit dem Ablauf der bisherigen Entgelte am 1. Juli 2016 in Kraft treten können.

Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2019 befristet.

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