BNetzA stellt Entwürfe für Produktinformationsblätter vor

Informationen über Preise und Leistungen auf einem Blatt

11. Januar 2017

Im Sommer soll die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich in Kraft treten. Damit sollen Kunden künftig besser von ihrem ihrem Festnetz- und Mobilfunkanbieter über den angebotenen Anschluss informiert werden. Nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Entwurf vorgelegt, wie diese Informationen aussehen können. Verbraucher sollen alle wichtigen Informationen zu ihrem Vertrag und Tarif auf einem Blatt erhalten.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Bereits im Juni hat die Bundesnetzagentur eine Transparenzverordnung erarbeitet: der Bundestag hat dieser im Dezember zugestimmt. Die Verordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft. Sie verfolgt das in § 45n TKG festgelegte Ziel, dem Verbraucher »eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen«.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass die TK-Anbieter in Zukunft Produktinformationsblätter für die von ihnen vermarkteten Produkte erstellen müssen, sofern diese dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur muss das Produktinformationsblatt Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten enthalten. Weiterhin müssen die Anbieter ihre Kunden auch darüber informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Produktinformationsblatt für Festnetzanschlüsse, ggf. mit Datenvolumenbegrenzung
Produktinformationsblatt für Festnetzanschlüsse, ggf. mit Datenvolumenbegrenzung
(Bild: Bundesnetzagentur)

Um eine einheitliche und verbraucherfreundliche Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur für die verschiedenen Vertragstypen Muster-Produktinformationsblätter entwickelt. Die Behörde bittet ausdrücklich die Öffentlichkeit, also auch Verbraucher, zu diesen Muster-Produktinformationsblättern bis zum 06.02.2017 zu nehmen. So können noch Verbesserungen eingearbeitet werden. Die Stellungnahmen sind an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Referat 216, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin zu richten. Alternativ ist auch eine zusendung via E-Mail an 216-postfach(at)bnetza.de möglich.

Weitere Informationen zu der neuen Transparenzverordnung sowie die Entwürfe der Produktinformationsblätter stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website bereit.

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