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Bundesnetzagentur veröffentlicht Entgeltvorschlag für Layer 2-Bitstrom-Zugang
Wettbewerber zahlen künftig minimal weniger für VDSL-Anschlüsse
Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Entgeltvorschlag für den Zugang zum sogenannten Layer 2-Bitstrom der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) veröffentlicht. Demnach sollen die Entgelte für die Wettbewerber minimal sinken. Grundsätzlich will die Bundesnetzagentur, dass diese Entgelte in den kommenden Jahren stabil bleiben.
Vorgesehen ist, dass Wettbewerber für einen VDSL-Anschluss mit 16/25/50 MBit/s künftig 18,02 Euro monatlich (bisher 18,56 Euro) an die Telekom überweisen und für VDSL 100 MBit/s weiterhin 19,10 Euro. Für ADSL sollen auch künftig monatlich 15,17 Euro fällig werden.
Bundesnetzagentur legt Entgelt für Layer 2-Bitstrom-Zugang fest
(Bild: Deutsche Telekom; Collage: tarif4you.de)
Sofern sich Wettbewerber im sogenannten »Kontingentmodell« gegenüber der Telekom zur Abnahme einer bestimmten Mindestmenge von VDSL-Anschlüssen verpflichten, soll es in den Produktvarianten VDSL 16/25/50 MBit/s beim bisherigen kalkulatorischen Entgelt in Höhe von 16,55 Euro monatlich bleiben. Der monatliche Preis für die Produktvariante VDSL 100 MBit/s soll im Kontingentmodell kalkulatorisch 18,55 Euro (bisher 19,10 Euro) betragen.
Im sogenannten »Kontingentmodell« zahlen Wettbewerber für sämtliche Kontingentanschlüsse zunächst einen Einmalbetrag an die Telekom. Während der mehrjährigen Laufzeit des Kontingentmodells können sie die einzelnen Anschlüsse dann zu einem günstigeren Preis einkaufen. Je schneller der Wettbewerber die bestellte Menge an Anschlüssen vermarktet, desto schneller amortisiert sich die Einmalzahlung mit der Folge, dass der kalkulatorisch ermittelte Gesamtpreis in Höhe von 16,55 Euro bzw. 18,55 Euro monatlich weiter sinkt.
Die Entgelte enthalten auch den im Rahmen des Bitstromzugangs abgewickelten Datentransport, den sogenannten »inkludierten Verkehr«. Sofern dieser insgesamt beziehungsweise in den einzelnen Qualitätsklassen (Realtime, Streaming und Critical Application) eine bestimmte Größe übersteigt, muss dafür ein zusätzliches Transportentgelt bezahlt werden. Der inkludierte Verkehr wurde – wie bisher - so bemessen, »dass damit die mittelfristig zu erwartende Bandbreitennachfrage abgewickelt werden kann«, erklärte die Bundesnetzagentur.
Neben den wichtigen monatlichen Überlassungsentgelten umfasst die Genehmigung auch die Einmalentgelte für Bereitstellung beziehungsweise Kündigung eines Layer 2-Bitstrom-Anschlusses sowie die jährlichen Überlassungsentgelte für den netzseitigen Übergabeanschluss zwischen Telekom und Bitstromnachfrager.
Weiteres Verfahren
Die beiden Entscheidungsentwürfe sind ab Mittwoch, den 6. Dezember 2017, auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 22. Dezember 2017 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können.
Angesichts dieser noch ausstehenden weiteren Verfahrensschritte sind die jetzt vorgeschlagenen Entgelte ab heute zunächst vorläufig genehmigt worden, weil die Befristung der bisherigen Entgelte am 30. November 2017 ausgelaufen ist. Sofern die Europäische Kommission keine Bedenken erhebt, können die Layer 2-Bitstromentgelte anschließend endgültig (rückwirkend) in Kraft gesetzt werden.
Was ist der Layer 2-Bitstom
Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom Deutschland GmbH. Damit können die Wettbewerber ihren Endkunden ADSL- und VDSL-Anschlüsse bereitstellen und darüber Breitbanddienste, wie zum Beispiel schnelle Internetzugänge, anbieten.
Der sogenannte Layer 2-Bitstrom wird mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Die Bundesnetzagentur sieht es als »qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt«, das eine wichtige Alternative für Unternehmen darstellt, die ihre Endkundendienste bisher unter Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) anbieten. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren als wenn sie den Bitstromzugang auf der Basis des IP-Protokolls (»Layer 3-Bitstrom«) erhalten. Dafür können sie den Datenverkehr dann weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten.