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Bundesnetzagentur beschließt Vergaberegeln zur 5G-Frequenzen-Versteigerung
Zulassungsverfahren eröffnet, Kritik von Verbraucherschützern und TK-Branche
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Montag die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist damit eröffnet.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Vergabebedingungen umfassen Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und entlang der Verkehrswege sowie Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming. Die Bedingungen wurden bereits im Vorfeld als Entwurf veröffentlicht und vor allem von den Telekommunikationsanbietern kritisiert. Doch auch Verbraucherschützer sehen in den Vergaberegeln einige Schwachpunkte.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Entwurf im Vorfeld kritisiert und für wettbewerbsfördernde Regelungen geworben. Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
»Die Vergabebedingungen sind aus Verbrauchersicht enttäuschend. Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das auch zukünftig zu wenig Auswahl und zu hohe Preise für Mobilfunkprodukte. Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten. Nun ist der Gesetzgeber gefragt andere Wege zu finden. Es ist in seiner Verantwortung den flächendeckenden Ausbau der mobilen Internetversorgung zu gewährleisten und den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben. Die Bundesnetzagentur sollte mit Blick auf kommende Auktionen eine Marktüberprüfung angehen. Sie darf nicht wieder über die gleichen rechtlichen Hürden stolpern, die auch jetzt schon verbraucher- und wettbewerbsfreundlichen Vergaberegeln entgegenstanden«.
Auch der Branchenverband Bitkom kritisiert die Vergaberegeln. Es geht dabei vor allem und die flächendekende Versorgung und nationale Roaming. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
»Die Auflagen konterkarieren ihr Ziel, 5G möglichst schnell zu den Menschen und den Unternehmen zu bringen. Wer Flächenausbau will, muss auch Flächenfrequenzen zur Verfügung stellen. Jetzt wird Spektrum bei 3,6 Gigahertz versteigert, das ist allerdings wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet. Anstelle von 60.000 Funkmasten braucht man im 3,6er Band 800.000 Funkmasten um 98% der Haushalte mit 5G zu versorgen. Deutschland müsste im Abstand von je einem Kilometer mit Funkmasten gespickt und schachbrettmusterartig aufgebaggert oder aufgefräst werden. Dagegen entstehen jetzt schon die ersten Bürgerinitiativen. Jeder will 5G, aber niemand will einen Funkmast vor seiner Tür. In Frequenzbändern unter 1 Gigahertz bräuchte man nicht einmal jeden zehnten Funkmast. Die Politik sollte sich umgehend mit den Netzbetreibern auf eine konsistente Frequenzpolitik verständigen, anstatt scheibchenweise Spektrum zu versteigern.
Kritisch sehen wir auch das Verhandlungsgebot für National Roaming und eine Diensteanbieterregelung. Hier droht durch die Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur eine Verpflichtung durch die Hintertür, die Netzinvestitionen hemmt und entwertet. Ein National Roaming führt zu einer Gleichmacherei der Netze und hebelt den Wettbewerb aus. Das schadet am Ende vor allem den Verbrauchern. Statt Breitbandpopulismus benötigen wir eine Versachlichung der Diskussionen, damit Deutschland möglichst schnell leistungsfähige 5G-Netze bekommt«.
Mit Veröffentlichung der Entscheidung ist das Zulassungsverfahren zur Versteigerung eröffnet. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können bis zum 25. Januar 2019, 15.00 Uhr Zulassungsanträge stellen, so die Bundesnetzagentur. Der Beginn der Auktion ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.