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- Bundesnetzagentur veröffentlicht Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk
Bundesnetzagentur hilft 2018 bei über 4.700 Funkstörungen
Jahresbilanz: Zahlreiche Geräte außer Betrieb genommen
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur habe 2018 in rund 4.700 Fällen Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelt und beseitigt. Davon betrafen über 1.200 Störungen sicherheitsrelevante Bereiche wie den Flugfunk, den Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, den Bahnfunk und das öffentliche Mobilfunknetz. Das teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch mit.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur sorgt deutschlandweit dafür, dass Frequenzen störungsfrei und effizient genutzt werden können, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dazu gehört es auch, nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung zu suchen. In über 1.600 Fällen wurden im vergangenen Jahr Geräte und WLAN-Netze außer Betrieb genommen, die auf einer nicht zugeteilten Frequenz betrieben wurden.Aufgaben des Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur
Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Prüf- und Messdienst zum Beispiel Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus führt der Prüf- und Messdienst messtechnische Prüfungen im Rahmen der Marktüberwachung durch und beobachtet den Weltraumfunk in einer speziell hierfür errichteten Satellitenmessstelle. Außerdem stellt der Prüf- und Messdienst bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.
Der Prüf- und Messdienst ist bundesweit an 19 Standorten vertreten, um Funkstörungen flächendeckend beheben zu können. Dabei kommen neben stationären Mess- und Peilstationen auch Funkmessfahrzeuge sowie Spezialfahrzeuge zum Einsatz. Verbraucher und Institutionen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 04821-895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de erreichbar.
Der Service des Prüf- und Messdienst kann von Institutionen, Unternehmen und Verbrauchern gebührenfrei in Anspruch genommen werden. Verursacher von Funkstörungen müssen ebenfalls keine Gebühren befürchten, soweit Störungen unverschuldet verursacht wurden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur