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Bundesnetzagentur: 115.149 Beschwerden im TK-Bereich im ersten Halbjahr
Aktuelles Verbraucher-Radar veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat den aktuellen Verbraucher-Radar veröffentlicht. Die Behörde gibt damit halbjährlich einen Überblick zu den wichtigsten Themen, mit denen sich Verbraucher bei ihr gemeldet haben. Demnach gab es im ersten Halbjahr 2019 fast 135.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur. Dabei geht es insgesamt um die Themenbereiche Telekommunikation, Post und Energie. Die meisten Fragen betrafen unerlaubte Werbeanrufe und verbotene Verwendung von Telefonnummern, wie zum Beispiel Ping-Anrufe, so die Bundesnetzagentur. Doch auch die Beschwerdezahlen im Postbereich seien gestiegen. Die meisten Beschwerden betrafen Briefe und Pakete.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Insgesamt die Bundesnetzagentur im ersten Halbjahr 2019 134.939 Beschwerden und Anfragen zu den Bereichen Telekommunikation, Post und Energie gezählt. Mit 115.149 Anfragen liegt der Bereich Telekommunikation deutlich vorne. Im Bereich Post gab es »nur« 8.714 Beschwerden und bei der Energie 11.076 Anfragen.
In jedem der genannten Märkte hat die Bundesnetzagentur unterschiedliche Befugnisse. Bei unerlaubter Nutzung von Telefonnummern kann die Behörde direkt eingreifen, bei unerlaubter Telefonwerbung auch Bußgelder verhängen. Bei vertraglichen Streitigkeiten mit Telekommunikations- oder Post-Anbietern kann die Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Mit über 115.000 Beschwerden im Telekommunikationsbereich bewegt sich das Beschwerdeaufkommen für 2019 auf dem Niveau des Vorjahrs. 2018 wurden insgesamt 250.000 Beschwerden gezählt; die aktuelle Zahl bezieht sich ja noch auf die Hälfte des Jahres. Als einen der häufigsten Gründe für Beschwerden nennt die Bundesnetzagentur die Ping-Anrufe. Um dagegen vorzugehen hat die Behörde im März 2019 erneut eine Pflicht für Preisansagen eingeführt. Daraufhin gingen die Beschwerden hierzu nach Angaben der Bundesnetzagentur merklich zurück.
Zu den weiteren Top-Themen bei den Beschwerden gehören unter anderem unerlaubte Telefonwerbung (sog. »Cold Calls«) (30.963 Fälle) und Spam per Fax, SMS, E-Mail mit Angabe einer Telefonnummer (16.858 Fälle). Doch Verbraucher haben auch weiterhin Schwierigkeiten beim Anbieterwechsel (2.765 Fälle), bei Störungen (3.258 Fälle) oder auch bei vertraglichen Fragen (2.486 Fälle). Auf die sonstige unerlaubte Nummern-Verwendung, wie zum Beispiel fehlende oder falsche Preisanzeige, Hacking und Drittanbieter entfallen 7.548 Anfragen.
Als eine der Maßnahmen hat die Bundesnetzagentur in der ersten Jahreshälfte über 3.700 Mal verboten, dass Unternehmen den Kunden ungerechtfertigte Kosten in Rechnung stellen oder von Dienstleistern Geld einkassieren dürfen (sog. Rechnungslegung- und Inkassoverbot). Somit konnte die Behörde die Kunden vor großen Kosten schützen.
Alle aktuellen Zahlen finden Sie im aktuellen Verbraucher-Radar auf der Website der Bundesnetzagentur.
