Bundesnetzagentur: Preisansage im Mobilfunk gegen Ping-Anrufe

Erneute Preisansagenpflicht soll Verbraucher schützen

08. Februar 2019

Die Bundesnetzagentur hat erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Anrufe provoziert werden, verhindert werden.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor«, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen«, sagt Homann. »Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen«.

Ping-Anrufe haben Rückruf zum Ziel

Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln kann. So lässt sich die Vorwahl beispielsweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt zum Beispiel für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.

Ziel der Täter sei es, einen Rückruf zu provozieren und den Mobilfunkkunden dann möglichst lange in der Leitung zu halten. Sie profitieren von den generierten Verbindungsentgelten, erklärt die Bundesnetzagentur.

Preisansage im Mobilfunk

Die Bundesnetzagentur hat im Mobilfunk unter anderem für Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum eine klare Preisansage vorgeschrieben. Die Preisansage muss für den Anrufer kostenlos sein, so die Behörde. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine ausländische Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Erneutes Beschwerdehoch im Januar 2019

Allein im Januar 2019 gingen etwa 14.000 Beschwerden nur zu Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur ein. Zuletzt hatte die Behörde eine befristete Preisansagepflicht eingeführt, die zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen ist. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen bereits wiederholte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen finden Sie im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste.

Die nun angeordnete Preisansage müsse von den Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern bis spätestens zum 1. März 2019 umgesetzt werden, so die Behörde weiter.

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird. Außerdem können die Nutzer entsprechende Anrufe der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf melden.

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