Newsticker
- Lebara erhöht Datenvolumen in Roaming-Paketen
- Bundesnetzagentur veröffentlicht zehnten Jahresbericht der Breitbandmessung
- M-net verlängert kostenlose Kommunikation in die Ukraine
- FRITZ!WLAN Stick 6700 jetzt erhältlich
- waipu.tv und WOW als Jahrespaket zum reduzierten Preis
- EWE setzt auf das Netz von Telefónica Deutschland
- Hurricane Festival live und kostenlos bei MagentaTV
- 1&1 Versatel und Stadtwerke Lübeck Digital schließen Open-Access-Kooperation
- MagentaTV zeigt WM 2026 Spiele mit Dolby Vision und Dolby Atmos
- congstar Prepaid Aktion: Mehr Daten zum gleichen Preis
Bundesnetzagentur warnt vor Ping-Anrufen
Vorsicht bei Anruf in Abwesenheit von ausländischen Rufnummern
Derzeit warnen Verbraucherschützer, die Bundesnetzagentur und auch Polizeibehörden vor seltsamen Anrufen aus dem Ausland. Bei solchen Ping-Anrufen klingelt das Telefon oft nur kurz und zeigt anschließend einen Anruf in Abwesenheit an. Durch entsprechende Anrufe soll ein kostenpflichtiger Rückruf provoziert werden, warnt die Bundesnetzagentur. Aktuellen erfolgen solche Ping-Anrufe von ausländischen nummern; ein Rückruf kann dabei teuer werden - teilweise bis zu mehreren Euro pro Minute.
Aktuell gehen insbesondere Beschwerden zu Rufnummern aus Tunesien (Vorwahl +216 bzw. 00216) und Burundi (Vorwahl +257 bzw. 00257) ein. Die entsprechenden Landesvorwahlen können auf den ersten Blick mit lokalen Vorwahlen (Ortsnetzkennzahlen) verwechselt werden, warnt die Bundesnetzagentur. Die Behörde rät davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird. Auch von Seychellen (Vorwahl +248 bzw. 00248) wurden bereits Ping-Anrufe gemeldet.

Bundesnetzagentur: Warnung vor Ping-Anrufen (Screenshot: twitter.com/bnetza)
Verbraucher können entsprechende Anrufe der Bundesnetzagentur über deren Website melden: www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf. Die Bundesnetzagentur erlässt auch regelmäßig Rechnungslegungs-und Inkassierungsverbote zu entsprechenden Rufnummern. Auf der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur können die Nutzer prüfen, ob bereits so ein Verbot vorliegt. In dem Fall müssen Sie die angefallenen Kosten auf Ihrer Telefonrechnung nicht zahlen.
