Bundesnetzagentur: Anhörung zu Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge

Regelungen, wenn mobiles Internet zu langsam ist

12. Juni 2024

Ist der Internetzugang zu langsam, können Kunden den Preis mindern. Was im Festnetz bereits seit einigen Jahren möglich ist, soll nun auch im Mobilfunk möglich werden. Die Bundesnetzagentur hat bereits im Sommer 2022 eine Anhörung zu Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge durchgeführt. Nun gibt es einen neuen Entwurf einer Allgemeinverfügung. Außerdem hat die Bundesnetzagentur Vorschläge für konkrete Vorgaben zum Nachweis einer Minderleistung veröffentlicht.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Konkrete Vorgaben für eine Minderleistung

Der Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk ist deutlich komplexer als im Festnetz, da die Leistung nicht an einem festen Standort erbracht wird. Entscheidend ist die Leistungsfähigkeit der Netze der Anbieter in den einzelnen Regionen. Zudem ist der Mobilfunk ein sogenanntes Shared Medium, bei dem sich die Nutzer die vor Ort verfügbare Leistung teilen. Die Bundesnetzagentur hält deshalb einen regional differenzierten Ansatz zur Feststellung einer minderungsrelevanten Abweichung zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung für notwendig. Nur so könne den Besonderheiten des Mobilfunks Rechnung getragen werden, erklärt die Behörde.

Die Bundesnetzagentur plant, differenzierte Abschläge für die Bestimmung einer minderungsrelevanten Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung zugrunde zu legen. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte soll der Abschlag 75 Prozent, in Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte 85 Prozent und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 90 Prozent betragen. Die Einteilung der Gebiete erfolgt dabei auf Basis von 300m-Rastern, um den lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und den Netzausbau bestmöglich abzubilden. Angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert MBit/s ergeben sich auch bei den geplanten Abschlägen für die meisten Verbraucher noch hohe Datenübertragungsraten.

Die Anzahl der für den Nachweis einer Minderung notwendigen Messungen soll bei 30 Messungen liegen, verteilt auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit soll für die geschätzte maximale Geschwindigkeit als dann vorliegend angenommen werden, wenn an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils einmalig die um die oben genannten Abschläge verringerte vertraglich angegebene geschätzte maximale Geschwindigkeit nicht erreicht wird.

Auf Grundlage der konsultierten Entwürfe will die Bundesnetzagentur finale Vorgaben für Mobilfunk-Internetzugänge erstellen und veröffentlichen. Parallel dazu entwickelt die Bundesnetzagentur ein Mobilfunk-Messtool für den Nachweis einer Minderleistung.

»Unsere Vorschläge konkretisieren die geplanten Regelungen zum Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge. Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Alle interessierten Kreise können bis zum 12.07.2024 schriftlich Stellung zu den aktuellen Entwürfen nehmen. Die Entwürfe, weitere Informationen sowie die Eckpunkte und die zu diesen eingegangenen Stellungnahmen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten veröffentlicht.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++