Bundesnetzagentur legt Entwurf zur künftigen Regulierung der letzten Meile vor

Weniger Regulierung für gemeinsame Nutzung von Glasfasernetzen

11. Oktober 2021

Die Bundesnetzagentur hat ihren Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen veröffentlicht, zu denen Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom, der »letzten Meile«, erhalten können. Damit soll auch der Zugang zum Glasfasernetz geregelt werden.

Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom soll dem Entwurf nach - anders als beim Kupfernetz - nicht ex-ante reguliert. Das soll ein Signal an die Telekom sein, ihr Glasfasernetz zügig auszubauen, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Gegenzug müsse die Telekom Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Regulierung light« für Glasfaser

Die Bundesnetzagentur spricht von einer »Regulierung light« für die Glasfasernetze. Die Behörde will die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität regulieren, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. So sollen die Entgelte, die andere Telekommunikationsanbieter der noch marktbeherrschenden Telekom für die Nutzung der Glasfaser-Netze zahlen, bei Auffälligkeiten überprüft werden. Von einer ex-ante-Kontrolle kann abgesehen werden, so die Behörde.

»Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Telekom und deren Wettbewerber das neue Marktregime nutzen, um ihre Investitionen in Glasfaser erheblich zu steigern«, so Jochen Homann weiter.

Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen.

Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch werden der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der Genehmigung unterliegen.

Regulierung der Kupfernetze

Die Regulierung der Kupfernetze soll im Wesentlichen beibehalten werden. Neu hier ist die Verpflichtung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen. Die Bundesnetzagentur mache der Telekom keine Vorgaben, ob und wann sie Teile ihres Kupfernetzes abschalten muss. Die Regulierung soll sich darauf konzentrieren, den Übergang mit ausreichend langen Vorlaufzeiten für die Nutzer, Verbraucher und andere Anbieter transparent zu machen.

Im Frühjahr 2021 erfolgten langfristige Einigungen zwischen der Telekom und ihren größten Nachfragern. Diese erstrecken sich auch auf das Kupfernetz des Bonner Unternehmens. Die Bundesnetzagentur sieht diese Verträge als eine erfolgversprechende Grundlage für den zügigen Übergang vom Kupfer-Netz auf die Glasfasernetze der Telekom wie auch ihrer Wettbewerber. Angesichts der Vereinbarungen kann eine strenge Entgeltkontrolle in Form einer Genehmigungspflicht entfallen, heißt es weiter in der Mitteilung der Behörde. Die im Vergleich zur bisherigen Regulierung zurückgenommene Regulierungsintensität soll Investitionen in Glasfasernetze ebenfalls erleichtern.

Konsultation zum Entscheidungsentwurf

Die Bundesnetzagentur macht ihre Regulierungsvorschläge bereits im Vorgriff auf das am 1. Dezember 2021 in Kraft tretende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bekannt. Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/bk3-19-020 veröffentlicht. Interessierte Parteien haben bis zum 15. November 2021 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 03. November 2021 findet eine öffentliche mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer statt.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

Hinweis: Wir haben in diesem Artikel Partner-Links (Affiliate-Links) verwendet, die Nutzer auf Websites Dritter führen. Erfolgt über diese Links eine Bestellung, erhält tarif4you.de unter Umständen eine Provision. Für den Besteller entstehen keine Mehrkosten. Sie können diese Produkte/Dienste auch direkt beim jeweiligen Anbieter oder woanders kaufen. Die hier integrierten Werbelinks sind nur ein Vorschlag und stellen weitere Informationen zur Verfügung. Die Vergütung trägt dazu bei, dass wir unseren Service für Sie kostenlos anbieten können. Partnerprogramme haben keinerlei Einfluss auf unsere redaktionelle Berichterstattung oder Platzierungen in Tarifrechnern.

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++