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Bundesnetzagentur: Deutliche Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen
Mobilfunknetzbetreiber erfüllen Versorgungsauflagen
Die Bundesnetzagentur habe die Überprüfung der Versorgungsauflagen der 2015 versteigerten Frequenzen abgeschlossen. Wie die Behörde mitteilt, haben alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Auflagen erfüllt.
Bereits im letzten Jahr wurden die Auflagen zur Versorgung der Haushalte erfüllt. Insgesamt waren in jedem Bundesland 97 Prozent der Haushalte und 98 Prozent bundesweit von jedem der drei Mobilfunknetzbetreiber mit mobilem Breitband zu versorgen. Nunmehr seien auch die Hauptverkehrswege vollständig mit LTE versorgt.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Hintergrund Versorgungsauflage 2015
Die Bundesnetzagentur hat in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und ICE-Strecken) vollständig zu versorgen. Die Versorgungsauflagen waren zunächst zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht vollständig erfüllt worden. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin unter Androhung von Sanktionen den Mobilfunknetzbetreibern eine Nachfrist gewährt. Nunmehr seien die Auflagen jedoch vollständig erfüllt, so dass es keiner Sanktionsmaßnahmen bedarf.
Versorgungsauflagen 2019
Nach Erfüllung der Auflagen aus der Zuteilung 2015 sind nun die Auflagen aus dem Jahr 2019 umzusetzen. Die in der Frequenzauktion 2019 erfolgreichen Bieter müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 MBit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 MBit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 MBit/s versorgt werden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur