Bundesnetzagentur: Neuer Regulierungsrahmen für das Festnetz

Kritik: Regulierter Glasfaserzugang kein Garant für mehr Ausbau

21. Juli 2022

Die Bundesnetzagentur hat den Regulierungsrahmen für den Zugang zur letzten Meile im Festnetz der Telekom festgelegt. Gegenstand der Verfügung sind die neuen Bedingungen für den Zugang zur Kupfer- und zu neu entstehender Glasfaserinfrastruktur der Telekom auf Vorleistungsebene. Mit der Entscheidung sollen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und weiteren Glasfaserausbau geschaffen werden, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Im Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen für den Zugang zur letzten Meile der Telekom veröffentlicht. Seitdem haben die interessierten Parteien diesen Entwurf diskutiert. Im Juni 2022 wurde der Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Telekom der Europäischen Kommission vorgelegt. In dem gesetzlich vorgesehenen abschließenden Abstimmungsverfahren mit der Europäischen Kommission sowie den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission am 18. Juli 2022 Stellung genommen. Unter weitestgehender Berücksichtigung des Votums der Europäischen Kommission konnte nun das neue Regulierungskonzept beschlossen werden.

Leerrohrzugang

Die Telekom soll anderen, nicht marktbeherrschenden Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich machen. Die Kommission habe die Überlegungen der Bundesnetzagentur zu dem im Markt kontrovers diskutierten Leerohrzugang zu angemessenen Entgelten als Anreiz für eine Errichtung neuer baulicher Infrastrukturen begrüßt. Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll zukünftig über den Infrastrukturatlas, im neuen »Gigabit-Grundbuch« des Bundes erfolgen.

Zugang zu Glasfasernetzen

Beim Zugang zu Glasfasernetzen hält die Bundesnetzagentur am eingeschlagenen Flexibilisierungskurs fest. Die bis Ende 2031 vereinbarten sogenannten Commitment-Verträge haben auch nach erweiterter Prüfung den Nachbildbarkeitstest bestanden.

Zugang zu Kupfernetzen

Bei der zurückhaltenden Regulierung der »Kupferentgelte«, dem Preisanker für den Glasfaserausbau, sieht sich die Bundesnetzagentur durch die von der EU-Kommission mitgetragene, erstmals sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.

Zeithorizont

Die neuen Rahmenbedingungen gelten nach derzeitiger Einschätzung mindestens für die nächsten drei Jahre, bis sie durch neue Entscheidungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Die Bundesnetzagentur bereitet bereits neue Datenerhebungen vor, auf deren Grundlage die Marktverhältnisse überprüft werden und der Regulierungsrahmen ggf. anzupassen ist.

Telekom: Regulierung bremst kooperativen Glasfaserausbau

Die Deutsche Telekom steht der Entscheidung der Bundesnetzagentur eher kritisch gegenüber. Die neue Festnetzregulierung der Bundesnetzagentur schaffe leider wenig Anreize für den Glasfaserausbau in Deutschland und enttäuscht angesichts der bestehenden Dynamik im Markt, so das Unternehmen in seiner Mitteilung. Die Telekom verweist auf eigene Investitionen in den Ausbau von Glasfaser-Netzen, Kooperationen mit Wettbewerbern und Stadtwerken und »Open Access« Prinzip in den eigenen Netzen.

Eine investitionsfördernde »Regulierung light« wäre angesichts dieser Marktentwicklung angemessen und geboten gewesen, bleibe aber leider aus, kritisiert die Telekom weiter:

»Insbesondere der regulierte Leerrohrzugang ist ein Mehr an Bürokratie und kein Garant für mehr Glasfaserausbau in Deutschland. Im Gegenteil. Wenn die neue Regulierung das Ziel haben soll, ressourcenschonend auszubauen, dann sollten für alle Netzbetreiber dieselben Regeln gelten. Bisher gelten sie nur für die Telekom, obwohl im FTTH/B-Teilmarkt knapp 69 Prozent der Anschlüsse auf die Wettbewerber der Telekom entfallen.«

Auch die Europäische Kommission habe in ihrer Kommentierung des Verfügungsentwurfs die mittlerweile über fünf Jahre alte Marktdatenabfrage, auf der die Entscheidung beruht, kritisiert. Die Bundesnetzagentur hätte laut Telekom vor Abschluss des Verfahrens die aktuelle Marktentwicklung erfassen und angemessen berücksichtigen müssen.

Die Telekom kommt zum Schluss, dass der Glasfaserausbau mit einer Überregulierung durch Behörden nicht gelingen werde. »Die ambitionierten Ziele der Bundesregierung aus der Gigabitstrategie werden durch die neue Festnetzregulierung nicht beschleunigt, sondern eher behindert«, heißt es.

Quellen: Mitteilung der Bundesnetzagentur, Mitteilung der Telekom

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