Bundesnetzagentur legt Vorschläge zur Festnetzregulierung vor

Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau

17. Juni 2022

Die Bundesnetzagentur hat der Europäischen Kommission ihren Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Telekom vorgelegt. Es geht um den neuen Regulierungsrahmen für den Zugang zur Kupfer- und insbesondere zur neu entstehenden Glasfaserinfrastruktur der Telekom, also den Zugang zur »letzten Meile« der Telekom. Damit soll auch der Zugang zum Glasfasernetz geregelt werden.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Eines der der zentralen Punkte in den neuen Regulierungsrahmen ist der Leerrohrzugang. Wie von der Bundesnetzagentur angekündigt und schon lange erwartet soll die Telekom als »marktbeherrschendes Unternehmen« anderen Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren gegen ein angemessenes Entgelt zugänglich machen. Wettbewerber können ihre Leitungen in diesen Rohren schnell und effizient verlegen.

Zentral für den Leerrohrzugang sei die Frage nach der angemessenen Höhe des Mietzinses für die freien Kapazitäten, erklärt die Bundesnetzagentur. Hierbei müssen insbesondere Anreize für den Glasfaserausbau erhalten bleiben. Die Bundesnetzagentur will unter anderem Unsicherheiten der Marktteilnehmer dadurch vorbeugen, dass Leerrohrkapazitäten erst dann beauftragt werden können, wenn sie die kommerziellen und weiteren vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt hat. Die entsprechenden Verfahren sollen bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Darüber hinaus ermöglicht die Regulierung unter bestimmten Voraussetzungen für neu gebaute Leerrohre Kapazitäten mehrjährig für den eigenen Ausbau freizuhalten.

»Wir setzen uns konsequent für den Glasfaserausbau, fairen Wettbewerb und stabile und transparente Rahmenbedingungen ein« sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. »Der Leerrohrzugang ist ein wirksames Instrument zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Zudem fördert er den Wettbewerb. Es belastet Bürger und Kommunen, wenn Bürgersteige und Straßen wiederholt aufgerissen werden. Der Leerrohrzugang schont die ohnehin knappen und teuren Tiefbaukapazitäten. Sie anderweitig einzusetzen, ist sinnvoll«.

Beim Zugang zu Glasfasernetzen hält die Bundesnetzagentur am eingeschlagenen Kurs fest. Die bis Ende 2031 vereinbarten sogenannten Commitment-Verträge haben auch nach erweiterter Prüfung den sogenannten Nachbildbarkeitstest bestanden.

Hintergrund und weiteres Verfahren

Im Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen für den Zugang zur letzten Meile der Telekom veröffentlicht. Seitdem haben die interessierten Parteien diesen Entwurf diskutiert. Die nun der Europäischen Kommission vorgelegten Regulierungsvorschläge berücksichtigen dies und alle verfügbaren Informationen zur aktuellen Marktentwicklung, heißt es seitens der Bundesnetzagentur. Die Behörde hält allerdings nach der Auseinandersetzung mit den zum Teil sehr kontroversen Stellungnahmen im Wesentlichen an ihrem ersten Entwurf vom vergangenen Oktober fest.

Das jetzt eingeleitete so genanntes Notifizierungsverfahren sieht eine in Kürze erwartete Veröffentlichung des Entwurfs der Regulierungsverfügung durch die Europäische Kommission vor. Die Europäische Kommission sowie das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und die anderen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten können den Entwurf innerhalb eines Monats kommentieren. Wann die Regulierungsverfügung endgültig verabschiedet werden kann und ob es zu weiteren Änderungen kommt, hängt nun von der Europäischen Kommission und den Stellungnahmen der anderen europäischen Mitgliedstaaten ab. Gleichzeitig legt die Bundesnetzagentur mit einer Datenabfrage im Sommer dieses Jahres die Grundlage für eine turnusmäßige Begutachtung der Marktentwicklung.

VATM für starken Markt und starken Wettbewerb statt schwacher Regulierung

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) kritisiert, dass der aktuell nach Brüssel übersendete Entwurf der Regulierungsverfügung wichtige Fragen offen lässt. Die Bundesnetzagentur will dafür zukünftig gegenüber der Telekom auf eine »Regulierung light« setzen, heißt es seitens des Verbandes. Sie will deutlich weniger strenge Vorgaben machen, beispielsweise keine Vorab-Regulierung der wichtigsten Entgelte mehr, die die Zugangsnachfrager an die Telekom zu zahlen haben:

»Richtig umgesetzt bietet eine Flexibilisierung der Regulierung Chancen für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Die Bundesnetzagentur darf in dieser sensiblen Transformationsphase von DSL-Kupfer auf FTTH-Glasfaseranschlüsse aber nicht den alleinigen Fokus auf die Lockerung der Marktregeln legen«, mahnt Dr. Frederic Ufer, frisch ernannter 2. VATM-Geschäftsführer: »Wenn sich neue Herausforderungen ergeben – wie der Umgang mit den Glasfaser-Kooperationen der Telekom und der Überbau von bereits von Wettbewerbern im ländlichen Raum errichteten Glasfasernetzen –, dann muss die Regulierungsbehörde die Zügel weiter so fest in der Hand halten, bis die Rücknahme der Regulierungsintensität tatsächlich gerechtfertigt ist«.

Quellen: u.a. Mitteilung der Bundesnetzagentur und des VATM

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