Mobilfunk: Frequenznutzungsrechte sollen um fünf Jahre verlängert werden

Bundesnetzagentur veröffentlicht Konsultationsentwurf

13. Mai 2024

Die Bundesnetzagentur hat einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Ein wettbewerbliches Verfahren will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Mobilfunkantenne auf einem Dach
Mobilfunkantenne auf einem Hausdach (Foto: tarif4you.de)

»Wir wollen den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiter stärken. Hierfür soll die Verlängerung mit speziellen Regelungen für den vierten Netzbetreiber und einem Verhandlungsgebot für Diensteanbieter verbunden werden«, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. »Die Verlängerung von Frequenzen soll mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft werden. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage können gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern«.

Fünfjährige Verlängerung

Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel sei es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt werden und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem können marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Dies gelte auch mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1, schreibt die Bundesnetzagentur weiter. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.

Stärkung des ländlichen Raums

Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze verbunden werden. Diese Versorgungsauflagen sollen insbesondere den ländlichen Raum stärken. Zugleich soll der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet werden.

Im Entwurf ist vorgesehen, dass jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber mindestens versorgen soll:

  • ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
  • ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
  • ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s.

Zur Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Hierzu sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden. Die Mobilfunknetzbetreiber sollen verpflichtet werden, der Bundesnetzagentur weiterhin regelmäßig über den Netzausbau und die weiteren Ausbauplanungen zu berichten.

Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden. Versorgungsauflagen in diesem Verfahren sollen sich in stärkerem Maße an der tatsächlich erfahrbaren Qualität orientieren.

Förderung des Wettbewerbs

Mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem die kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu gewähren. Sofern ein etablierter Netzbetreiber die kooperative Nutzung umsetzt, ist dies den anderen Netzbetreibern anzurechnen. Zudem erwägt die Bundesnetzagentur, zu Gunsten des vierten Netzbetreibers ein Verhandlungsgebot zu National Roaming anzuordnen. Schließlich soll eine Verpflichtung erlassen werden, bestehende Frequenzüberlassungen fortzuführen. Sollte der 1&1 Mobilfunk GmbH ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber National Roaming gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming anzuordnen.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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