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Vodafone sperrt weitere KabelTV-Anschlüsse
Wegfall der Umlagefähigkeit von Kosten für Kabelfernsehen
Nur noch wenige Wochen, dann darf Fernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Denn am 01. Juli 2024 endet das so genannte Nebenkostenprivileg. Dann dürfen die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Wer weiter über das Kabel fernsehen möchte, muss also einen Vertrag mit seinem Kabelnetzbetreiber abschließen. Doch die Mieter sollten jetzt schon aufpassen. Denn Vodafone sperrt bereits jetzt die ersten Kabelanschlüsse.
Viele Mieter sind von der Gesetzesänderung betroffen. Wer bisher Fernsehen über das TV-Kabel empfangen hat, muss nun selbst einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Falls der Kabelanschluss von Vodafone angeboten wurde, gilt: Besteht in bereits umgestellten Wohnobjekten kein Vertrag zwischen Mieter und Vodafone für den Empfang von Kabelfernsehen, liegt eine ungerechtfertigte Nutzung vor. Und das kann zur Sperrung des Anschlusses und schließlich einem schwarzen Bildschirm führen, erklärt der Anbieter. Die Deaktivierung von Kabelanschlüssen erfolgt vor Ort durch Techniker – beispielsweise an den Hausverteilern im Keller.
Vodafone hat bereits Ende März angefangen, die ersten Anschlüsse zu sperren. Jetzt sind wietere Anschlüsse in folgenden Regionen betroffen:
- Bad Soden am Taunus: u.a. im Bereich der Mozartstraße, Robert-Stolz-Straße, Brahmsstraße
- Eschweiler bei Aachen: u.a. im Bereich der Kopfstraße, Hehlrather Straße und der Heibachstraße
- Fellbach: u.a. im Bereich der Friedrichstraße, Salierstraße und Stuttgarter Straße
- Greifswald: u.a. im Bereich der Hans-Beimler-Straße, Hunnenstraße, Wiecker Wende und Ernsthofer Wende
- Herrsching am Ammersee: u.a. im Bereich der Lessingstraße, Seestraße und Schönbichlstraße
- Jena: u.a. im Bereich der Buchaer Straße und der Karl-Liebknecht-Straße
- Lemgo: u.a. im Bereich der Deppingstraße, Zeißstraße, Bandelstraße und Vogelsang
- Oberschleißheim im Landkreis München: u.a. im Bereich der Theodor-Heuss-Straße, Ruffinistraße und am Frauenfeld und Wilhelmshof
- Schwerin: u.a. im Bereich der Schlossgartenallee, zum Schulacker und am Lützower Ring
- Vilshofen an der Donau: u.a. im Bereich der Ortenburger Straße, Donaugasse und Peter-Breu-Straße
Über eine Adressabfrage auf der Webseite www.vodafone.de/tv-anschluss-check können Mieter den Preis für ihren Kabel-TV-Empfang abrufen. Noch ist allerdings nicht jeder Wohnort in der Datenbank hinterlegt. Mieter können deshalb ihre Daten hinterlassen und werden informiert, sobald der Vertrag mit dem Vermieter umgestellt wird. Wichtig: Laut Vodafone werden die Verträge auf Wunsch vieler Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft teilweise schon vor dem 01.07. umgestellt.
Hintergrund
Die Abrechnung für Kabelfernsehen in Mietverhältnissen erfolgt bislang oft über ein sogenanntes Sammelinkasso. Das heißt: Der einzelne Mieter zahlt die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten an die Hausverwaltung, die das Geld dann an den TV-Anbieter weiterleitet. Durch die Gesetzesänderung muss das Entgelt für den Kabelanschluss zukünftig nicht mehr über die Nebenkosten an den Vermieter gezahlt werden. Die Mieter müssen dann selbst Verträge mit dem TV-Anbieter abschließen. Neben dem Kabelnetzbetreiber, wie in vielen Fällen Vodafone, können sie sich natürlich auch für Streaming-Anbieter entscheiden, welche TV-Programme über as Internet übertragen. Dazu gehören zum Beispiel MagentaTV der Telekom, Zattoo oder Waipu.tv.
Vodafone selbst ist überzeugt, dass viele Mieter weiter auf den bewährten Kabelanschluss und eine TV-Grundversorgung setzen werden. Passend dazu hat der Anbieter einen Basis-Fernsehtarif »TV Connect Start« im Angebot. Dieser richtet sich ausschließlich an Mieter, die den Fernsehempfang über das Kabelnetz bislang über die Mietnebenkosten zahlen. Mit dem Tarif empfangen sie wie bisher ihr TV-Programm mit allen gewohnten Sendern. Insgesamt 97 Fernsehprogramme, darunter 28 in HD-Qualität sowie regionale und fremdsprachige Sender. Hinzu kommen mehr als 80 Radiosender. Um »TV Connect Start« buchen zu können, muss eine Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und dem Vermieter vorliegen. Darin ist der Preis für den TV-Empfang über Kabelfernsehen nach dem Wegfall der Umlagefähigkeit festgelegt. In der Regel liegen die monatlichen Kosten unter zehn Euro. Liegt keine Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und dem Vermieter vor, gilt der Tarif »TV Connect Standard«, der 12,99 Euro im Monat kostet.
Quellen: u.a. Mitteilungen von Vodafone
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