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Schnelles Internet: Höhere Bandbreiten bei Mindestversorgung beschlossen
Untergrenzen für die Internetversorgung angehoben
Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst. Nun hat der Bundesrat einer Erhöhung der Bandbreiten bei der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten zugestimmt. Der Download steigt von bisher 10 MBit/s auf 15 MBit/s, während der Upload von 1,7 MBit/s auf 5 MBit/s erhöht wird.

»Wir passen die Mindestversorgung regelmäßig an. Die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen. Auch wenn es um eine Untergrenze geht, kann sich dadurch die private wie berufliche Nutzung von Internet- und Onlinediensten verbessern [...]«, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Durch die gestiegenen Anforderungen wird der monatliche Preis für die Grundversorgung angepasst. Er beträgt künftig ca. 35 Euro pro Monat.
In ihrem Prüfbericht zur Evaluation der Mindestanforderungen für die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat die Bundesnetzagentur im Mai 2024 mehrere Gutachten ausgewertet. Sie sollten die Leistungsfähigkeit möglicher Übertragungstechniken überprüfen und »die Lebensrealität der Menschen mit Blick auf die soziale, wirtschaftliche und digitale Teilhabe würdigen«. Schließlich habe die Bundesnetzagentur eine Anhebung der Parameter für einen schnelleren Internetzugangsdienst empfohlen und die entsprechende Änderungsverordnung vorbereitet. Darüber konnte zeitnah das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages hergestellt werden. Die bestehenden Verfahren zur Durchsetzung der Mindestversorgung wird die Bundesnetzagentur nach den neuen Vorgaben prüfen.
Seit Dezember 2021 haben die Bürger nach dem Telekommunikationsgesetz einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugangsdienst. Dies soll eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Parameter für die Mindestversorgung werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und bewertet. Menschen, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur