R-Gespräch

Bei R-Gesprächen steht das «R» für «reverse charged» (engl.: rückwärts berechnet). Dabei übernimmt nicht, wie üblich, der Anrufer die Kosten, sondern der Angerufene.

R-Gespräche sind schon viele Jahre aus den USA bekannt und dort sehr stark verbreitet. In Deutschland gibt es auch einige Anbieter, die solche Dienste anbieten.

Wer anruft, muss zunächst die Zielrufnummer einzugeben und seinen Namen aufzusprechen. Im nächsten Schritt ruft das System die Zielrufnummer an und spielt neben der Ansage eine Aufzeichnung des aufgesprochenen Namens ab. Um das für den Angerufnen kostenpflichtigen Gespärch anzunehmen, muss mann i.d.R. Tasten «1» und «2» drücken.

Zu beachten ist, dass die Preise für R-Gespräche deutlich höher sind, als für normale Telefon-Verbindungen. Diese werden dann mit der normalen Telefonrechnung des Angerufenen. Problematisch ist, dass Rufnummernsperren, um hohe Telefonrechnungen vorzubeugen, bei R-Gesprächen wirkungslos sind. Besonders die Betreiber von Hotels oder Gaststätten stehen häufig vor dem Problem, dass lange nach Abreise des Gastes noch eine Telefonrechnung für Rückrufe eintrifft, die dann nicht mehr eingetrieben werden kann. Allerdings lassen sich Anschlüsse auch für R-Gespräche sperren, allerdings beim Betreiber des Dienstes und nicht bei der eigenen Telefongesellschaft.

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