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Gericht: Telekom darf T-DSL-Anschluss nicht kündigen
Nutzer wollte Leistungsänderung nicht akzeptieren
18. August 2003
Das Landgericht München hat der Deutschen Telekom AG mit einer einstweiligen Verfügung untersagt, einem Kunden seinen T-DSL-Anschluss zu kündigen. Wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet, hatte der Kunde sich geweigert, die Änderung der Leistungen für seinen T-DSL-Anschluss zu akzeptieren.
Die Telekom hat in der Juli-Rechnung allen seinen DSL-Kunden mitgeteilt, dass die Leistungen des T-DSL Anschlusses eingeschränkt werden, bei gleich bleibenden Preisen. Insbesodere geht es darum, dass das so genannte Konzentratornetz, in dem die Deutsche Telekom die DSL-Datenströme bündelt, nicht nicht mehr zum bisherigen Lieferumfang gehören soll.
Als der Kunde sich weigerte, die Änderung zu akzeptieren, wollte die Telekom den T-DSL-Anschluss kündigen, was das Gericht vorerst mit der einstweiligen Verfügung verboten hat. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass die Ändeurng des Leistungsumfanges zu Preiserhöhung für den Kunden führen wird. Die Münchner Richter haben der Telekom bescheinigt, dass diese in dem relevanten Markt eine beherrschende Stellung einnimmt. Eine solche Entgelterhöhung könne gar nicht durchgesetzt werden, so das Gericht, wenn es einen funktionierenden Wettbewerb in diesem Marktbereich gäbe. Damit wird die Telekom den DSL-Anschluss dem Kunden weiterhin zur Verfügung stellen müssen, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorliegt.
Die Telekom hat in der Juli-Rechnung allen seinen DSL-Kunden mitgeteilt, dass die Leistungen des T-DSL Anschlusses eingeschränkt werden, bei gleich bleibenden Preisen. Insbesodere geht es darum, dass das so genannte Konzentratornetz, in dem die Deutsche Telekom die DSL-Datenströme bündelt, nicht nicht mehr zum bisherigen Lieferumfang gehören soll.
Als der Kunde sich weigerte, die Änderung zu akzeptieren, wollte die Telekom den T-DSL-Anschluss kündigen, was das Gericht vorerst mit der einstweiligen Verfügung verboten hat. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass die Ändeurng des Leistungsumfanges zu Preiserhöhung für den Kunden führen wird. Die Münchner Richter haben der Telekom bescheinigt, dass diese in dem relevanten Markt eine beherrschende Stellung einnimmt. Eine solche Entgelterhöhung könne gar nicht durchgesetzt werden, so das Gericht, wenn es einen funktionierenden Wettbewerb in diesem Marktbereich gäbe. Damit wird die Telekom den DSL-Anschluss dem Kunden weiterhin zur Verfügung stellen müssen, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorliegt.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10519.html