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c´t: Neue Anti-Dialer-Gesetzgebung schreckt nicht ab
Unseriöse Anbieter setzen auf Unwissenheit der Verbraucher
17. Oktober 2003
Das Mitte August in Kraft getretene «Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern» soll Verbraucher eigentlich vor betrügerischen Internet-Dialer schützen. doch wie das Computermagazin c´t berichtet, hilft das Gesetz nur wenig.
Das Gesetz definiert feste Kriterien für Dialer, an die sich die Anbieter halten müssen. So muss das Einwahlprogramm Minuten- oder Einwahlpreise angeben und Änderungen des Preises während der Verbindung ankündigen. Als Gebühr darf es höchstens zwei Euro pro Minute berechnen; zeitabhängige Tarife dürfen maximal 30 Euro betragen. Der Download des Dialers muss klar erkennbar sein, und der Nutzer muss die Aktivierung und Verbindungserstellung explizit bestätigen.
Bezahlen müssen Nutzer nur noch für Dialer, die diese Anforderungen erfüllen und die ihr Anbieter mit der angewählten Nummer und einem so genannten Hash-Wert bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) angemeldet hat. Um den Hash-Wert eines Dialers zu ermitteln, stellt die Regulierungsbehörde ein Programm zu Download bereit. Wenn ein Verbraucher einen registrierten Dialer für betrügerisch hält, kann er Beschwerde bei der RegTP einlegen.
Die zwielichtigen Dialer-Anbieter stört das Anti-Dialer-Gesetz wenig. Immer wieder findet man auch auf deutschen Internetseiten Dialer, die bei der Regulierungsbehörde nicht registriert sind. «Die Anbieter setzen offensichtlich darauf, dass arglose Anwender die Dialer herunterladen und die Rechnung bezahlen, weil sie nicht über ihre Rechte Bescheid wissen», so c´t-Redakteur Jo Bager.
Interessant ist auch, was einige Dialer-Anbieter bei der Registrierung von Dialern machen: Da diese nichts kostet überschwemmen sie die Regulierungsbehörde förmlich mit Neuanmeldungen. Nachdem am 03. September erst 1500 Dialer registriert waren, verzeichnete die Datenbank Mitte Oktober bereits 650.000 Einwahlprogramme. Davon stammen knapp 400.000 vom selben Anbieter und wählen dieselbe Nummer.
Das Gesetz definiert feste Kriterien für Dialer, an die sich die Anbieter halten müssen. So muss das Einwahlprogramm Minuten- oder Einwahlpreise angeben und Änderungen des Preises während der Verbindung ankündigen. Als Gebühr darf es höchstens zwei Euro pro Minute berechnen; zeitabhängige Tarife dürfen maximal 30 Euro betragen. Der Download des Dialers muss klar erkennbar sein, und der Nutzer muss die Aktivierung und Verbindungserstellung explizit bestätigen.
Bezahlen müssen Nutzer nur noch für Dialer, die diese Anforderungen erfüllen und die ihr Anbieter mit der angewählten Nummer und einem so genannten Hash-Wert bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) angemeldet hat. Um den Hash-Wert eines Dialers zu ermitteln, stellt die Regulierungsbehörde ein Programm zu Download bereit. Wenn ein Verbraucher einen registrierten Dialer für betrügerisch hält, kann er Beschwerde bei der RegTP einlegen.
Die zwielichtigen Dialer-Anbieter stört das Anti-Dialer-Gesetz wenig. Immer wieder findet man auch auf deutschen Internetseiten Dialer, die bei der Regulierungsbehörde nicht registriert sind. «Die Anbieter setzen offensichtlich darauf, dass arglose Anwender die Dialer herunterladen und die Rechnung bezahlen, weil sie nicht über ihre Rechte Bescheid wissen», so c´t-Redakteur Jo Bager.
Interessant ist auch, was einige Dialer-Anbieter bei der Registrierung von Dialern machen: Da diese nichts kostet überschwemmen sie die Regulierungsbehörde förmlich mit Neuanmeldungen. Nachdem am 03. September erst 1500 Dialer registriert waren, verzeichnete die Datenbank Mitte Oktober bereits 650.000 Einwahlprogramme. Davon stammen knapp 400.000 vom selben Anbieter und wählen dieselbe Nummer.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10719.html