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Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
Mindestversorgung zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis
Die Bundesnetzagentur hat heute erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Die dort verfügbaren Telekommunikationsdienste erfüllen bislang nicht die Mindestanforderungen.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Auslöser für die Entscheidung der Bundesnetzagentur war die Beschwerde eines Verbrauchers. Dessen Wohnort konnte nur mit einer Internetverbindung zu einem zu hohen Verbraucherpreis versorgt werden. Die Bundesnetzagentur stellte auf Grundlage der gesetzlichen Mindestanforderungen eine Unterversorgung fest. Dazu gehörte auch, dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden.
Daraufhin hatten alle am Markt tätigen Telekommunikationsanbieter einen Monat Zeit, eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich kein Unternehmen zu einer freiwilligen Nachbesserung bereiterklärte, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch. Dabei hörte sie mehrere Unternehmen an, die am betreffenden Ort bereits über Infrastruktur verfügen. Darunter waren sowohl Betreiber von leitungsgebundenen Netzen als auch Anbieter für Internet per Mobilfunk oder Satellit.
Der verpflichtete Anbieter muss nun gegenüber dem Verbraucher eine Mindestversorgung erbringen, die sich nach den gesetzlich festgelegten Werten richtet. Dies umfasst einen Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und einen Upload von mindestens 1,7 Megabit. Die Latenz für die einfache Signalstrecke darf dabei 150 Millisekunden nicht überschreiten.
Der Anbieter muss diese Versorgung zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis erbringen. Für diesen hat die Bundesnetzagentur zuletzt ca. 30 Euro pro Monat errechnet. Das verpflichtete Unternehmen hat die Möglichkeit, diese Entscheidung gerichtlich prüfen zu lassen.
Laut Bundesnetzagentur befinden sich derzeit rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gilt seit Dezember 2021. Die Verordnung zu den gegenwärtig geltenden Mindestversorgungswerten gilt seit Juni 2022. Derzeit bewertet die Bundesnetzagentur mehrere Gutachten, die die Anforderungen für die Mindestversorgung beurteilen. Im Rahmen dieser Evaluation erstellt die Bundesnetzagentur einen Prüfbericht. Er bildet die Grundlage für künftige Anpassungen der Mindestversorgungsverordnung, so die Behörde.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur