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Dialer ab 14. Dezember nur noch über 0900-9 Nummern
Dialer-Verbindungen über 0190 dann nicht zalhungspflichtig
12. Dezember 2003
Kostenpflichtige Dialer dürfen ab dem 14. Dezember 2003 nur noch über die Rufnummerngasse (0)900 9 betrieben werden. Darauf weist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ausdrücklich hin. «Alle kostenpflichtigen Dialer, die nach dem 13. Dezember 2003 über andere Rufnummerngassen als (0)900 9 betrieben werden, sind nicht registrierfähig und somit illegal», erklärte Matthias Kurth, Präsident der RegTP.
Auch die bislang in den Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 registrierten Dialer müssen bis zum 13. Dezember 2003 in die neue Rufnummerngasse überführt und dort registriert sein, damit sie nicht illegal betrieben werden. «Bei nicht registrierten Dialern besteht nach unserer Rechtsauffassung keine Zahlungspflicht», so Kurth weiter.
Ist sich der Verbraucher sicher, dass er keine Dialer anwählen möchte, kann er die Rufnummerngasse (0)900 9 bei seinem Netzbetreiber sperren lassen. Sollte sich dann trotzdem ein Dialer einwählen, so kann sich dieser nur illegal aus einer anderen Rufnummerngasse eingewählt haben und es besteht kein Zahlungsanspruch.
Inzwischen sind bereits 507 Dialer in der neuen Rufnummerngasse (0)900 9 von der RegTP registriert worden. Die Anträge auf Zuteilung einer (0)900 9 Rufnummer können auch über das Internet gestellt werden. Sollten nach dem Stichtag noch Dialer über die Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 betrieben werden, so wird die Reg TPhiergegen Maßnahmen, bis hin zum Entzug der Rufnummer, ergreifen.
Wer Fragen oder Beschwerden zu Dialern hat, kann sich über folgende Adressen an die RegTP wenden: Per Post an Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Meschede, Postfach 1151, 59851 Meschede, Telefonisch über 01805 - DIALER (01805 ? 342537) oder per E-Mail: dialer.postfach@regtp.de .
Auch die bislang in den Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 registrierten Dialer müssen bis zum 13. Dezember 2003 in die neue Rufnummerngasse überführt und dort registriert sein, damit sie nicht illegal betrieben werden. «Bei nicht registrierten Dialern besteht nach unserer Rechtsauffassung keine Zahlungspflicht», so Kurth weiter.
Ist sich der Verbraucher sicher, dass er keine Dialer anwählen möchte, kann er die Rufnummerngasse (0)900 9 bei seinem Netzbetreiber sperren lassen. Sollte sich dann trotzdem ein Dialer einwählen, so kann sich dieser nur illegal aus einer anderen Rufnummerngasse eingewählt haben und es besteht kein Zahlungsanspruch.
Inzwischen sind bereits 507 Dialer in der neuen Rufnummerngasse (0)900 9 von der RegTP registriert worden. Die Anträge auf Zuteilung einer (0)900 9 Rufnummer können auch über das Internet gestellt werden. Sollten nach dem Stichtag noch Dialer über die Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 betrieben werden, so wird die Reg TPhiergegen Maßnahmen, bis hin zum Entzug der Rufnummer, ergreifen.
Wer Fragen oder Beschwerden zu Dialern hat, kann sich über folgende Adressen an die RegTP wenden: Per Post an Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Meschede, Postfach 1151, 59851 Meschede, Telefonisch über 01805 - DIALER (01805 ? 342537) oder per E-Mail: dialer.postfach@regtp.de .
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10905.html