Gericht: Kein Aufpreis bei Anrufen zu City-Carriern

VG Köln hebt Beschluss der Regulierungsbehörde auf

05. Februar 2004
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat den Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom 05.12.2003 aufgehoben. Das hat Call-by-Call Anbieter Telebillig mitgeteilt. In dem Beschluss wurden damals erhöhte Entgelte für Verbindungen zu 15 alternativen Teilnehmernetzbetreibern geregelt. Dieser Beschluss wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ab sofort kosten Gepräche über Telebillig (Vorwahl 0190-029) zu den City-Carriern ebenfalls wieder 2,5 Cent pro Minute, statt bisher 4 Cent/Minute.

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