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Neuer Service im Test: ICE-Fahrschein per Handy
Start auf der Strecke Amsterdam-Aachen-Köln
09. Februar 2004
Beratungs-, Software- und Systemintegrationsgesellschaft LogicaCMG hat einen europaweit einzigartigen Bahnservice entwickelt, mit dem man einen ICE-Fahrschein per Handy lösen kann. Reisende, die mit dem Zug von Amsterdam nach Aachen oder Köln wollen, können den neuartigen Dienst bereits in Anspruch nehmen. Der Service wird in Kooperation mit der niederländischen Eisenbahngesellschaft Durch Railways International verwirklicht.
Das neue ICE-Ticketsystem funktioniert völlig papierlos. Der Reisende bucht seinen Fahrschein auf der Webseite der Bahn und erhält kurze Zeit später ein SMS-Ticket ins Handy. Im Zug überprüft der Schaffner die SMS anhand eines Codes, der die Gültigkeit bestätigt.
Nach Angaben von LogicaCMG könnte der «Bahnfahrschein per Handy» mit überschaubarem Aufwand auch in Deutschland Einzug halten, weil das in den Niederlanden erprobte System für die Deutsche Bahn übertragbar wäre. Technische Grundlage bildet das Mobile Ticketing System von LogicaCMG, das sich laut eigenen Angaben bereits auf zahlreichen Einsatzgebieten bewährt hat. Das Spektrum reicht vom Öffentlichen Personennahverkehr (Busfahrschein per Handy) bis zu Eintrittskarten für Freizeitparks.
Das neue ICE-Ticketsystem funktioniert völlig papierlos. Der Reisende bucht seinen Fahrschein auf der Webseite der Bahn und erhält kurze Zeit später ein SMS-Ticket ins Handy. Im Zug überprüft der Schaffner die SMS anhand eines Codes, der die Gültigkeit bestätigt.
Nach Angaben von LogicaCMG könnte der «Bahnfahrschein per Handy» mit überschaubarem Aufwand auch in Deutschland Einzug halten, weil das in den Niederlanden erprobte System für die Deutsche Bahn übertragbar wäre. Technische Grundlage bildet das Mobile Ticketing System von LogicaCMG, das sich laut eigenen Angaben bereits auf zahlreichen Einsatzgebieten bewährt hat. Das Spektrum reicht vom Öffentlichen Personennahverkehr (Busfahrschein per Handy) bis zu Eintrittskarten für Freizeitparks.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11070.html