RegTP: Einheitliche Nummer für Kartensperre startet

Sperr e.V. für Betrieb von 116 116 zuständig

21. Dezember 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat dem Sperr e. V. - Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft - die bundeseinheitliche Telefonnummer 116 116 für sofortige Kartensperren zugeteilt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Mit dieser leicht merkbaren Rufnummer soll die sofortige Sperrung von elektronischen Berechtigungen wie z. B. EC- und Kreditkarten, Handys, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen und diversen Kundenkarten über eine zentrale Stelle ermöglicht werden. Bisher muss derjenige, der sein Portemonnaie oder Handy verliert, die jeweiligen Telefonnummern der verschiedenen Anbieter anrufen, um seine Karten schnellstmöglich zum Schutz vor Missbrauch sperren zu lassen.

Der Zuteilung ging ein umfangreiches Bewertungsverfahren voraus, in dem die Anträge mehrerer Antragsteller intensiv geprüft wurden. Die Bewerber mussten unter aanderem Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen und dürfen keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen.

Die Rufnummer muss aus dem Inland entgeltfrei erreichbar und im Interesse von Sprach- und Hörbehinderten auch faxfähig sein. Auch aus dem Ausland muss es möglich sein, die Rufnummer zu erreichen.

«Durch die Zuteilung der Rufnummer wurde nun die wichtigste Voraussetzung geschaffen, dass ein innovatives und kundenfreundliches System aufgebaut wird, mit dem jedermann schnell und problemlos bei Verlust seiner Karten einen Missbrauch verhindern kann. Es ist jetzt Sache des Betreibers, die neue Rufnummer schnell bekannt zu machen und bei der Verbreitung der Teilnehmer und Nutzerzahlen Fortschritte zu erzielen», sagte der Präsident der RegTP, Matthias Kurth, aus Anlass der Zuteilung.

Die Zuteilung durch die RegTP beinhaltet ausschließlich eine Entscheidung über das Nutzungsrecht an der neuen Rufnummer. Ihre Einrichtung und der Betrieb des zentralen Sperrverfahrens obliegen dem Zuteilungsnehmer Sperr e. V. und sind von diesem selbst zu organisieren. Die Zuteilungsauflagen sehen vor, dass innerhalb von 180 Kalendertagen nach Zuteilung der Wirkbetrieb aufgenommen wird.

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