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Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung geplant
Mehr Schutz von Verbrauchern vor unerwünschten Werbeanrufen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Damit sollen Verbraucher künftig besser vor illegaler Telefonwerbung geschützt werden. Als Maßnahmen wird vorgeschlagen, Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, mit empfindlichen Bußgeldern zu belegen. Außerdem dürfe bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden.
Die aktuelle Gesetzeslage verbietet bereits Telefonwerbung ohne Einwilligung der Kunden: Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), weist das Bundesministeriums der Justiz hin. Allerdings beachten einige unseriöse Unternehmen dies nicht. «Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach jüngsten Umfragen fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen», so Bundesjustizministerin Zypries bei ihrer Ankündigung des Gesetzentwurfes.
Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung sollen nach Plänen der Justizministerin künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So soll verhindert werden, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
Weitere Informationen zum Thema hat das Bundesministerium auf einer eigenen Internetseite unter www.bmj.bund.de/cold-calling zusammengefasst.
Die Pläne von Bundesjustizministerin sind allerdings auch auf Kritik gestoßen. Die Pläne seien ein Schritt in die richtige Richtung, reichten aber nicht aus. So wird unter anderem gefordert, dass Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden sollten. An einer anderen Stelle setzt die Kritik des Deutschen Direktmarketing Verbandes (DDV) ein. Der DDV kritisiert die geforderte Ahndung durch ein Bußgeld bei Verstößen gegen das bestehende Verbot von sogennanten «Kaltanrufen» (cold calls): «Wir haben kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Das bestehende Ordnungsgeldverfahren reicht in seiner Härte vollkommen aus, Telefonspam zu beenden», so Patrick Tapp, Vizepräsident für Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV.
