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Behörden gehen gegen Klingelton-Anbieter vor
Rechtsverstöße in Web-Angeboten für mobile Inhalte
Im Rahmen einer europaweiten Kampagne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet auf ihre Rechtmäßigkeit mit Verbraucherschutzgesetzen hin überprüft. Untersucht werden Internetseiten, die Inhalten für Mobiltelefone anbieten, also etwa Klingeltöne, Logos oder Spiele. Besonders kritisch sollen Angebote untersucht werden, die sich an die besonders stark betroffene und verwundbare Kundengruppe - Kinder und Jugendliche - richten. Bei zwei Dritteln der kontrollierten Seiten seien Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gefunden worden, so die Behörde. Diese müssen nun von den Unternehmen abgestellt werden.
In Deutschland hat das BVL in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und mit der Wettbewerbszentrale insgesamt 30 verschiedene Websites unterschiedlicher Anbieter von Klingeltönen, Logos und Spielen unter die Lupe genommen. Diese wurden mithilfe von Suchbegriffen ausfindig gemacht, die auch von Verbrauchern auf der Suche nach günstigen Angeboten verwendet würden, so das BVL. Seiten von 20 Anbietern wiesen laut BVL Anhaltspunkte für Rechtsverstöße auf. Die häufigsten Verstöße betreffen irreführende Angaben zu Preis und Leistungsmerkmalen des angebotenen Dienstes oder fehlenden Angaben zur Identität des Anbieters.
So würden einige dieser Angebote für den Verbraucher als kostenfrei beworben, obwohl versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Die Vertragsbedingungen seien oft unauffindbar oder auch in einer fremden Sprache abgefasst. Möchte der Verbraucher sich schließlich beschweren, wird es auch schwierig, da die Anbieter »ihre Kontaktdaten verschleiern«, kritisiert das Bundesamt in seiner Mitteilung.
Die Verfolgung der gefundenen Verstöße habe bereits begonnen und die Unternehmen seien bereits zur Einstellung ihrer unrechtmäßigen Praktiken abgemahnt worden, so das Bundesamt. Notfall will das BVL auch vor Gericht ziehen.