Landgericht Hamburg verbietet bisherige iPhone-Werbung

Tarif »Complete« sei weder »frei« noch »unbegrenzt«

28. Juli 2008

Das Landgericht Hamburg hat die bisherige Werbung von T-Mobile für einen iPhone-Tarif verboten (AZ: 315 O 360/08). Die Werbung für den »Complete«-Tarif versprach »freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate«. »Im Kleingedruckten verbarg das Unternehmen jedoch erhebliche Einschränkungen«, so der Antragsteller Indigo Networks, bekannt durch den Internet-Telefonie Dienst sipgate. Das Landgericht folgte dem Antrag und verbot, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.

Kern des Streites waren die nach Ansicht sipgates überraschenden und gravierenden Einschränkungen, die T-Mobile vor dem iPhone-Interessenten versteckte. So sei unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso seien so genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff auf Firmendaten über das Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem Angebot enthalten. Nach Ansicht von sipgate kann daher von einem »freien« Internetzugang nicht die Rede sein.

Weitere für den Verbraucher überraschende und erhebliche Einschränkungen würden bei der Nutzung der Datenflatrate bestehen, so sipgate. Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsame T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. »Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar», argumenitiert sipgate weiter.

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