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Gericht: Preise für die »letzte Meile« falsch berechnet
Die Bundesnetzagentur muss TAL-Preise neu festsetzen
Mehrere Telekommunikationsanbieter haben bereits 1999 die Festlegung der Höhe für Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL; letzte Meile) durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) beanstandet. Nun hat ihnen das Verwaltungsgericht (VG) Köln Recht gegeben.
Konkret wurde bemängelt, dass die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ergangen war. Somit wurde das Netz der Deutschen Telekom so bewertet, als sei es zum Genehmigungszeitpunkt (1999) neu erstellt worden. Richtigerweise hätten jedoch auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssen, die zu niedrigeren Kapitalkosten und damit zu niedrigeren Überlassungsentgelten geführt hätten, so Versatel und EWE TEL mit, die zu den Klägern zählen.
Eine mögliche Folge von diesem Urteil ist nun, dass die Bundesnetzagentur den TAL-Preis neu festsetzen soll. Ende März 2009 läuft die Frist für den bisherigen TAL-Preis von 10,50 Euro aus. Die Wettbewerber hoffen nun auf eine deutliche Absenkung des TAL-Preises.