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SIM-Karten: Pfandgebühr oder Karten-Rückgabe
Verbraucherschützer warnen: Alte SIM-Karte nicht wegwerfen
Mobilfunkkunden sollten aufpassen, wenn ihr Mobilfunkvertrag endet. Denn manche Mobilfunkanbieter berechnen bis zu 30 Euro Pfand für die SIM-Karte, wenn diese nicht an den Anbieter zurüclgeschickt wird. Darauf hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Freitag hingewiesen. Die entsprechenden Klauseln samt Begründung sind meistens im »Kleingedruckten« zu finden.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Stichproben bei 25 Netzbetreibern und Providern gemacht. Dabei stellte sie fest, dass zehn Unternehmen es ihren Kunden überlassen, was sie mit den nicht mehr benötigten SIM-Karten anstellen. Acht Mobilfunkanbieter fordern in ihren Geschäftsbedingungen die Rückgabe. Weitere sieben Unternehmen bekräftigen diese Aufforderung noch mit einem Kartenpfand. Konkret bedeutet das: Wer seine SIM-Karte nicht zurückgibt, zahlt bei Talkline 9,97 Euro. Bei sechs Partner- und Tochterunternehmen der Drillisch AG werden sogar 29,65 Euro verlangt.
Die Beträge werden laut Verbraucherzentrale meist mit einer der beiden letzten Rechnungen eingezogen. Nur wer den Pfand-Posten entdeckt und die SIM-Karte retour schickt, bekommt das Geld erstattet. Dabei sollten Kunden auch recht schnell sein. Denn bei einigen Anibetern, wie zum Beispiel Talkline soll die Frist für die Rücksendung der SIM-Karte bei 14 Tagen liegen, bei den Anbietern der Drillisch-Gruppe verfällt das Pfand nach drei Wochen, so die Verbraucherzentrale.
Die Begründungen für die Notwendigkeit der Kartenrückgabe sind unterschiedlich. Die Verbraucherzentrale zitiert Peter Eggers von der Drillisch AG mit: »Da sich auf der SIM-Karte kundenunabhängige Daten Dritter befinden, ist ein Rückforderung sinnvoll«. So soll es auch im Interesse der Kunden sein, die Karten »fachgerecht unbrauchbar« zu machen. Andere Anbieter verweisen auf eine Verpflichtung »das Eigentum an den SIM-Karten für den jeweiligen Netzbetreiber zu bewahren«. Den Netzbetreibern o2 und Vodafone sei diese Verpflichtung allerdings »nicht bekannt«, so die Verbraucherzentrale. Einige Mobilfunkdiscounter bemühen ihre »Verantwortung gegenüber der Umwelt« sowie die ökologischen Aspekte ihrer Produkte, um eine Rückgabe zu begründen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW