Telekom stoppt Abrechnung für telomax

Zahlreiche Kundenbeschwerden über zweifelhafte Forderungen

22. Februar 2011

Die Deutsche Telekom rechnet über ihre Telefonrechnungen die Forderungen des Anbieters telomax nicht mehr ab. Nach eigener Mitteilung habe der Konzern beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erwirkt. Weiterhin hat die Telekom angekündigt, den Abrechnungsvertrag für Fakturierung und Inkasso mit telomax fristlos zu kündigen. Hintergrund des Rechtsstreits sind Beschwerden von Kunden, die Forderungen von telomax auf ihrer Telefonrechnung nicht nachvollziehen konnten.

Die Telekom ist vertraglich verpflichtet, Leistungen Dritter über ihre Telefonrechnungen abzurechnen. Basis dafür sei das Telekommunikationsgesetz. Der Deutschland-Chef der Telekom Niek Jan van Damme stellte jedoch klar: »Wir dulden aber keine Geschäftsmodelle, bei denen sich Kunden über unsere Rechnung betrogen fühlen«. Eine Prüfung der Leistungen Dritter ist für die Telekom nicht möglich und es gibt dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Aufgrund der Vielzahl von Kundenbeschwerden hatte die Telekom telomax nach eigenen Angaben bereits im vergangenen Jahr abgemahnt. Nachdem Kunden inzwischen eidesstattlich versichert haben, keinen Vertrag mit telomax eingegangen zu sein, konnte die Telekom eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen und hat somit eine Grundlage, den Vertrag fristlos zu kündigen. telomax kann gegen diese Verfügung allerdings noch Rechtsmittel einlegen.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Dezember ein so genanntes Fakturierungsverbot für Leistungen von telomax erlassen - dieses bezog sich allerdings nur auf bestimmte Artikelleistungsnummern, die telomax damals für die Abrechnung ihrer Leistungen genutzt hatte. telomax änderte daraufhin einfach die Artikelleistungsnummern und ließ die gleichen Leistungen weiterhin abrechnen. Ein weiteres Fakturierungsverbot der Bundesnetzagentur vom 11. Februar 2011 sei nun deutlich weitreichender gefasst, so die Telekom.

Mehr Verbraucherschutz auch im Mobilfunk

Auch im Mobilfunk ist laut Deutsche Telekom mehr Verbraucherschutz notwendig. Der Konzern hatte die Diensteanbieter bereits im vergangenen Jahr vertraglich verpflichtet, die Kunden auch im mobilen Internet über die Konditionen von so genannten Mehrwertdiensten transparent zu informieren. So sollen beispielsweise Abonnements nicht durch einen einfachen Klick auf ein Werbebanner abgeschlossen werden können. Stattdessen schreibt die Telekom eine zweifache aktive Zustimmung des Kunden vor. Halten sich Diensteanbieter nicht an diese Vereinbarung, kann die Telekom den Abrechnungsvertrag kündigen. Zusätzlich will der Konzern in den kommenden Monaten eine Plattform einführen, über die die Diensteanbieter den Bestellprozess einheitlich und für die Kunden transparent abwickeln müssen.

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