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Bundestag beschließt neues Telekommunikationsgesetz
Viele Änderungen für mehr Verbraucherschutz
Der Bundestag hat am Donnerstag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Im neuen Gesetz, welches nach einer Zustimmung im Bundesrat zum 1. März 2012 in Kraft treten soll, sind unter anderem viele Verbesserungen für Verbraucher enthalten. So sollen hotline-Warteschleifen künftig kostenlos sein, für Call by Call soll es künftig immer eine Tarifansage geben und der Wechsel eines Telefon- oder DSL-Anschlusses soll schnell erfolgen. Wir haben die aus Verbrauchersicht wichstigsten Neuregelungen für Sie zusammengefasst.
Kostenlose Warteschleifen
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen Telefonkunden besser vor teuren Warteschleifen bei Servicerufnummern geschützt werden. So sollen die Warteschleifen nach einem Übergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes komplett kostenlos sein. Dies soll zumindest für die so genannten Servicerufnummern gelten. Bei Hotlines, die über eine herkömmliche Ortsnetzrufnummer oder Mobilfunknummer erreichbar sind sowie bei pauschal pro Gespräch abgerechneten Hotlines ist die Berechnung der Wartezeit weiterhin erlaubt. Außerdem muss der Anrufer über die Kosten und die voraussichtliche Wartezeit informiert werden. Gleiche Regelungen sollen auch für die Wartezeit bei einer Weiterleitung zu einem anderen Gesprächspartner gelten, wobei hier die technische Umsetzung problematisch sein kann.
Wechsel des Telefonanbieters innerhalb eines Tages
Auch beim Telefonanbieterwechsel gibt es für die Kunden positive Veränderungen: Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss künftig innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleistet ist. Allerdings sind im Gesetz keine Sanktionen vorgesehen, für den Fall dass die Anbieter sich nicht an diese Regelung halten.
Keine neue Anschluss-Mindestlaufzeit beim Umzug
Auch beim Umzug haben Kudnen künftig mehr Rechte. So sollen die alten Telefon- und Internet-Anschlüsse künftig mitgenommen werden, ohne dass dessen Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Kann der Anbieter den gleichen Anschluss zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort nicht anbieten, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen. Wird der Anschluss am neuen Wohnort fotgeführt, kann der Anbieter die Kosten des Umzuges berechnen; diese dürfen allerdings nicht höher sein, als die Schlatung eines neuen Anschlusses.
Eine weitere Neuerung betrifft die Mobilfunkkunden. So können Handynutzer ihre Rufnummer künftig bereits vor dem Vertragsende zu einem anderen Anbieter portieren. Allerdings wird damit der bisherige Vertrag nicht beendet, so dass die bisherige Rufnummer zwar bereits beim neuen Anbieter genutzt werden kann, der Kunde jedoch eine Zeit lang zwei Verträge gleichzeitig zahlen muss.
Tarifansage bei Call by Call Gesprächen
Bei Call-by-Call müssen alle Anbieter künftig eine Tarifansage vor dem Gespräch schalten. Bisher geschieht dies nur auf freiwilliger Basis. Welche Anbieter aktuell eine Tarifansage schalten, ist zum Beispiel in unserer Tarifansage Übersicht zu sehen. Auch bei Internet-by-Call Verbindungen soll eine Preisinformation geschaltet werden. Da hier keine Ansage möglich ist, wird hier auf die Darstellung des Preises im Internetbrowser zurückgegriffen.
Sperrung von Rufnummern und Diensten
Mit einer weiteren Änderung des Gesetzes sollen Kunden künftig bestimmte Runfummernbereiche nicht für Anrufe aus dem Festnetz sonderna uch aus den Mobilfunknetzen sperren können. Weiterhin sollen Mobilfunkkunden künftig die Bezahlfunktion bei Handys sperren lassen, indem sie bei ihrem Netzbetreiber eine Sperrung für die Identifizierung des Mobilfunkanschlusses verlangen. Bisher ist es im so genannten WAP-Billing Verfahren möglich, Dienstleistungen über die Mobilfunkrechnung abzurechnen, welche beim Internetzugang mit dem Handy genutzt werden können. Künftig soll dies kostenlos beim Mobilfunkanbieter gesperrt werden können.
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde am Donnerstag im Bundestag durch die Koalition verabschiedet; die Opposition stimmte dagegen. Damit das neue Gesetz wie vorgesehen am 1. März 2012 in Kraft treten kann, muss es noch das Bundesrat passieren. Da die Regierung hier keine Mehrheit hat, muss damit gerechnet werden, dass es noch einige Änderungen im Gesetz geben kann.