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Tarifansage bei Call-by-Call Diensten
Eine Tarifansage vor dem Gespräch soll Sie als Nutzer des Call-by-Call Dienstes über den aktuellen Preis informieren. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht eine gesetzliche Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen. Diese Regelung gilt allerdings erst ab 01.08.2012 (mehr dazu).
Ab 1. Januar 2025 werden kein Call-by-Call (und Preselection) mehr angeboten. Ab diesem Zeitpunkt werden die Gespräche nur noch direkt über Ihren Anschluss und das Netz der Deutsche Telekom geführt und abgerechnet. Die Entgelte für diese Gespräche werden Ihnen ab dem 1. Januar 2025 gemäß dem Tarif der Deutsche Telekom in Rechnung gestellt.
Stand: 03.01.2025
Alle Angaben ohne Gewähr.