Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen verschoben

Bundesverfassungsgericht verschiebt die Regelung auf 01. August 2012

04. Mai 2012

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht für Call-by-Call Gespräche verschoben. Die Regelung ist ein Teil des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG), welches vom Bundestag und Bundesrat bereits im Februar 2012 verabschiedet wurde. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die Regelung nun nicht vor dem 01.08.2012 in Kraft treten.

Die Neufassung des § 66b Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht unter anderem eine Pflicht der Call-by-Call Anbieter vor, vor Beginn eines Telefongesprächs über die anfallenden Entgelte zu informieren. Auch beim Tarifwechsel während eines laufenden Gesprächs muss der neue Preis angesagt werden. Die Neuregelung soll einen Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Der Bundespräsident Joachim Gauck hat das Gesetz am 03.05.2012 ausgefertigt. Die Neuregelung sollte einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter Tele2 hat nach eigenen Angaben bereits im Februar 2012 eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Insbesondere wurde gerügt, dass die Preisansagepflicht ohne jede Übergangsfrist in Kraft treten soll. Dadurch sah das Unternehmen seine Grundrechte auf freie Berufsausübung, auf Eigentum und auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit verletzt. Eine Implementierung der vorgeschriebenen Preisansagen sei bis zu dem zu erwartenden Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht möglich, so das Unternehmen. Die Pflicht zur Preisansage vor Beginn eines Gesprächs könne es frühestens Ende März 2012 und diejenige vor einem Tarifwechsel frühestens im August 2012 erfüllen.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun am 04.05.2012 im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, dass die strittige Regelung nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft tritt (1 BvR 367/12). Die Entscheidung ist im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Verkündung des Gesetzes zunächst ohne Begründung ergangen.

»Wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Einschätzung teilt und uns ausreichend Zeit für die technische Umsetzung und Einführung der Tarifansage gibt«, kommentiert Oliver Rockstein, Geschäftsführer von Tele2 Deutschland die aktuelle Entscheidung.

Kommentar

Für die Verbraucher bedeutet diese Entscheidung, dass einige Call-by-Call Anbieter noch einige Monate keine Tarifansage schalten müssen. Damit fehlt auf dem Call-by-Call Markt die Preistransparenz, denn bei fehlender Tarifansage können Kunden bei Preisänderungen auch in eine Preisfalle tappen, wenn sie sich nicht vor jedem Gespräch über die aktuellen Preise informieren. Viele Call-by-Call Anbieter bieten bereits jetzt eine Tarifansage an. Wir empfehlen nur solche Anbieter zu nutzen. Welche Call-by-Call Anbieter eine Tarifansage vor dem Gespräch schalten, erfahren Sie in unseren Tarifvergleichen sowie in unserer Tarifansagen-Übersicht. Übrigens: Tele2 schaltet über ihre Call-by-Call Vor-Vorwahl 01013 noch keine Tarifansage.

Quellen: Mitteilungen des BVerfG sowie von Tele2.

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